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PflegeKaiser · Wohnumfeld verbessern

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 2026

Wenn Pflege zu Hause stattfindet, kann eine angepasste Wohnumgebung den Alltag sicherer und einfacher machen. Die Pflegekasse kann für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme zahlen.

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Umbauten oder Anpassungen in der Wohnung, die die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung unterstützen. Ziel ist es, Pflege zu Hause sicherer zu machen und Angehörige zu entlasten.

4.180 € Zuschuss je Maßnahme
PG 1–5 bei Pflegegrad möglich
vorher Antrag vor Umbau stellen
zu Hause für häusliche Pflege

Wohnumfeld verbessern: Leistungen 2026

Die Pflegekasse kann sich an den Kosten beteiligen, wenn die Maßnahme die Pflege erleichtert, die Selbstständigkeit verbessert oder die häusliche Versorgung erst ermöglicht.

Thema Regelung 2026 Hinweis
Zuschuss bis zu 4.180 € je Maßnahme Höhe hängt von Bewilligung und Kosten ab
Pflegegrad Pflegegrad 1 bis 5 Grundsätzlich bereits ab Pflegegrad 1 möglich
Zweck Pflege erleichtern oder ermöglichen Zum Beispiel Barrieren abbauen oder Sicherheit erhöhen
Antrag vor Beginn stellen Umbauten sollten erst nach Bewilligung begonnen werden
Mehrere Personen Zusätzliche Zuschüsse möglich Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt gelten besondere Regeln

Stand: 2026. Entscheidend ist immer die individuelle Situation, die Begründung der Maßnahme und die Bewilligung durch die Pflegekasse.

Welche Maßnahmen können bezuschusst werden?

Typische Maßnahmen betreffen vor allem Bad, Zugänge, Türen, Treppen, Sicherheit und Bewegungsflächen. Entscheidend ist, dass die Maßnahme im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit steht.

🚿

Badumbau

Zum Beispiel bodengleiche Dusche, Haltegriffe, rutschhemmende Böden oder besser erreichbare Sanitärobjekte.

🛁

Wanneneinstieg ersetzen

Der Umbau von Badewanne zu Dusche kann Sturzrisiken senken und Pflegehandlungen erleichtern.

🚪

Türverbreiterung

Breitere Türen können notwendig sein, wenn Rollator, Rollstuhl oder Pflegebett genutzt werden.

🛗

Rampen und Schwellen

Rampen, Schwellenabbau oder bessere Zugänge können Mobilität und Sicherheit verbessern.

🪜

Treppenhilfen

Maßnahmen an Treppen können helfen, Sturzrisiken zu reduzieren oder wichtige Wohnbereiche erreichbar zu halten.

🛏️

Wohnraum anpassen

Auch Umorganisation von Räumen, Bewegungsflächen oder sichere Zugänge können Teil einer Maßnahme sein.

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Der Zuschuss kann grundsätzlich bei Pflegegrad 1 bis 5 infrage kommen, wenn die Maßnahme die Pflege zu Hause erleichtert oder die Selbstständigkeit verbessert.

1

Pflegegrad 1

Schon bei Pflegegrad 1 kann ein Zuschuss sinnvoll sein, etwa für Sicherheit im Bad oder Barriereabbau.

Pflegegrad 1 ansehen →
2

Pflegegrad 2

Bei Pflegegrad 2 können Wohnraumanpassungen helfen, häusliche Pflege dauerhaft zu sichern.

Pflegegrad 2 ansehen →
3

Pflegegrad 3

Bei schwererer Beeinträchtigung werden Bad, Zugänge und Bewegungsflächen oft besonders wichtig.

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4

Pflegegrad 4

Bei hohem Unterstützungsbedarf können Umbauten Pflegepersonen erheblich entlasten.

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5

Pflegegrad 5

Bei sehr hohem Pflegebedarf sind sichere Zugänge, ausreichend Platz und passende Ausstattung oft entscheidend.

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🧭

Pflegegrade vergleichen

Alle Pflegegrade und Leistungen in einer übersichtlichen Vergleichsseite.

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So beantragen Sie den Zuschuss

Wichtig ist: Der Antrag sollte möglichst gestellt werden, bevor der Umbau beginnt. Die Pflegekasse prüft, ob die Maßnahme notwendig und geeignet ist.

1

Bedarf feststellen

Prüfen Sie, welche Barrieren die Pflege erschweren und welche Anpassung wirklich helfen würde.

2

Kostenvoranschlag einholen

Für viele Maßnahmen ist ein Kostenvoranschlag sinnvoll oder erforderlich.

3

Antrag stellen

Reichen Sie den Antrag mit Begründung und Unterlagen bei der Pflegekasse ein.

4

Bewilligung abwarten

Beginnen Sie größere Umbauten möglichst erst nach der Zusage der Pflegekasse.

5

Maßnahme umsetzen

Nach der Bewilligung kann die Maßnahme beauftragt und durchgeführt werden.

6

Nachweise einreichen

Rechnungen und Nachweise werden anschließend bei der Pflegekasse eingereicht.

Praxisbeispiel: Badumbau bei Pflegegrad 2

Herr Bauer hat Pflegegrad 2 und lebt mit seiner Ehefrau zu Hause. Das Einsteigen in die Badewanne wird zunehmend unsicher, und seine Ehefrau muss beim Waschen stark unterstützen.

Durch den Umbau zu einer bodengleichen Dusche mit Haltegriffen wird die Körperpflege sicherer und leichter. Für diese wohnumfeldverbessernde Maßnahme kann vor Beginn ein Zuschuss bei der Pflegekasse beantragt werden.

Häufige Fehler beim Wohnumfeld-Zuschuss

Bei Umbauten ist gute Planung wichtig. Besonders häufig entstehen Probleme, wenn Maßnahmen bereits begonnen wurden oder die Pflegebedürftigkeit nicht ausreichend begründet wird.

⚠️

Zu früh mit Umbau beginnen

Größere Maßnahmen sollten möglichst erst nach Bewilligung begonnen werden, damit der Zuschuss nicht gefährdet wird.

Maßnahme nicht begründen

Die Pflegekasse muss erkennen können, warum der Umbau die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit verbessert.

📋

Unterlagen fehlen

Kostenvoranschläge, Fotos oder eine kurze Begründung können helfen, den Antrag nachvollziehbar zu machen.

Möchten Sie wissen, ob ein Zuschuss für Wohnraumanpassung möglich ist?

Wir helfen Ihnen dabei, Wohnumfeldverbesserung, Pflegehilfsmittel, Pflegegrad und weitere Ansprüche sinnvoll einzuordnen.

Ansprüche prüfen lassen

Häufige Fragen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

Wie hoch ist der Zuschuss für Wohnumfeldverbesserung 2026?

Der Zuschuss kann bis zu 4.180 € je Maßnahme betragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ab welchem Pflegegrad ist der Zuschuss möglich?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können grundsätzlich bereits ab Pflegegrad 1 infrage kommen.

Muss der Antrag vor dem Umbau gestellt werden?

Ja, der Antrag sollte möglichst vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Größere Umbauten sollten erst nach Bewilligung begonnen werden.

Welche Maßnahmen werden häufig bezuschusst?

Häufig geht es um Badumbau, bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Rampen, Türverbreiterungen, Schwellenabbau oder Anpassungen von Bewegungsflächen.

Gibt es den Zuschuss auch in einer Mietwohnung?

Grundsätzlich kann der Zuschuss auch in einer Mietwohnung infrage kommen. Zusätzlich sollte aber die Zustimmung des Vermieters für bauliche Veränderungen geklärt werden.

Kann der Zuschuss mehrfach genutzt werden?

Ein Zuschuss kann erneut infrage kommen, wenn sich die Pflegesituation wesentlich verändert und dadurch eine neue Maßnahme erforderlich wird.

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