Badumbau
Zum Beispiel bodengleiche Dusche, Haltegriffe, rutschhemmende Böden oder besser erreichbare Sanitärobjekte.
Wenn Pflege zu Hause stattfindet, kann eine angepasste Wohnumgebung den Alltag sicherer und einfacher machen. Die Pflegekasse kann für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme zahlen.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Umbauten oder Anpassungen in der Wohnung, die die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung unterstützen. Ziel ist es, Pflege zu Hause sicherer zu machen und Angehörige zu entlasten.
Die Pflegekasse kann sich an den Kosten beteiligen, wenn die Maßnahme die Pflege erleichtert, die Selbstständigkeit verbessert oder die häusliche Versorgung erst ermöglicht.
| Thema | Regelung 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Zuschuss | bis zu 4.180 € je Maßnahme | Höhe hängt von Bewilligung und Kosten ab |
| Pflegegrad | Pflegegrad 1 bis 5 | Grundsätzlich bereits ab Pflegegrad 1 möglich |
| Zweck | Pflege erleichtern oder ermöglichen | Zum Beispiel Barrieren abbauen oder Sicherheit erhöhen |
| Antrag | vor Beginn stellen | Umbauten sollten erst nach Bewilligung begonnen werden |
| Mehrere Personen | Zusätzliche Zuschüsse möglich | Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt gelten besondere Regeln |
Stand: 2026. Entscheidend ist immer die individuelle Situation, die Begründung der Maßnahme und die Bewilligung durch die Pflegekasse.
Typische Maßnahmen betreffen vor allem Bad, Zugänge, Türen, Treppen, Sicherheit und Bewegungsflächen. Entscheidend ist, dass die Maßnahme im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit steht.
Zum Beispiel bodengleiche Dusche, Haltegriffe, rutschhemmende Böden oder besser erreichbare Sanitärobjekte.
Der Umbau von Badewanne zu Dusche kann Sturzrisiken senken und Pflegehandlungen erleichtern.
Breitere Türen können notwendig sein, wenn Rollator, Rollstuhl oder Pflegebett genutzt werden.
Rampen, Schwellenabbau oder bessere Zugänge können Mobilität und Sicherheit verbessern.
Maßnahmen an Treppen können helfen, Sturzrisiken zu reduzieren oder wichtige Wohnbereiche erreichbar zu halten.
Auch Umorganisation von Räumen, Bewegungsflächen oder sichere Zugänge können Teil einer Maßnahme sein.
Der Zuschuss kann grundsätzlich bei Pflegegrad 1 bis 5 infrage kommen, wenn die Maßnahme die Pflege zu Hause erleichtert oder die Selbstständigkeit verbessert.
Schon bei Pflegegrad 1 kann ein Zuschuss sinnvoll sein, etwa für Sicherheit im Bad oder Barriereabbau.
Pflegegrad 1 ansehen →Bei Pflegegrad 2 können Wohnraumanpassungen helfen, häusliche Pflege dauerhaft zu sichern.
Pflegegrad 2 ansehen →Bei schwererer Beeinträchtigung werden Bad, Zugänge und Bewegungsflächen oft besonders wichtig.
Pflegegrad 3 ansehen →Bei hohem Unterstützungsbedarf können Umbauten Pflegepersonen erheblich entlasten.
Pflegegrad 4 ansehen →Bei sehr hohem Pflegebedarf sind sichere Zugänge, ausreichend Platz und passende Ausstattung oft entscheidend.
Pflegegrad 5 ansehen →Alle Pflegegrade und Leistungen in einer übersichtlichen Vergleichsseite.
Vergleich öffnen →Wichtig ist: Der Antrag sollte möglichst gestellt werden, bevor der Umbau beginnt. Die Pflegekasse prüft, ob die Maßnahme notwendig und geeignet ist.
Prüfen Sie, welche Barrieren die Pflege erschweren und welche Anpassung wirklich helfen würde.
Für viele Maßnahmen ist ein Kostenvoranschlag sinnvoll oder erforderlich.
Reichen Sie den Antrag mit Begründung und Unterlagen bei der Pflegekasse ein.
Beginnen Sie größere Umbauten möglichst erst nach der Zusage der Pflegekasse.
Nach der Bewilligung kann die Maßnahme beauftragt und durchgeführt werden.
Rechnungen und Nachweise werden anschließend bei der Pflegekasse eingereicht.
Herr Bauer hat Pflegegrad 2 und lebt mit seiner Ehefrau zu Hause. Das Einsteigen in die Badewanne wird zunehmend unsicher, und seine Ehefrau muss beim Waschen stark unterstützen.
Durch den Umbau zu einer bodengleichen Dusche mit Haltegriffen wird die Körperpflege sicherer und leichter. Für diese wohnumfeldverbessernde Maßnahme kann vor Beginn ein Zuschuss bei der Pflegekasse beantragt werden.
Bei Umbauten ist gute Planung wichtig. Besonders häufig entstehen Probleme, wenn Maßnahmen bereits begonnen wurden oder die Pflegebedürftigkeit nicht ausreichend begründet wird.
Größere Maßnahmen sollten möglichst erst nach Bewilligung begonnen werden, damit der Zuschuss nicht gefährdet wird.
Die Pflegekasse muss erkennen können, warum der Umbau die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit verbessert.
Kostenvoranschläge, Fotos oder eine kurze Begründung können helfen, den Antrag nachvollziehbar zu machen.
Wir helfen Ihnen dabei, Wohnumfeldverbesserung, Pflegehilfsmittel, Pflegegrad und weitere Ansprüche sinnvoll einzuordnen.
Der Zuschuss kann bis zu 4.180 € je Maßnahme betragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können grundsätzlich bereits ab Pflegegrad 1 infrage kommen.
Ja, der Antrag sollte möglichst vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Größere Umbauten sollten erst nach Bewilligung begonnen werden.
Häufig geht es um Badumbau, bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Rampen, Türverbreiterungen, Schwellenabbau oder Anpassungen von Bewegungsflächen.
Grundsätzlich kann der Zuschuss auch in einer Mietwohnung infrage kommen. Zusätzlich sollte aber die Zustimmung des Vermieters für bauliche Veränderungen geklärt werden.
Ein Zuschuss kann erneut infrage kommen, wenn sich die Pflegesituation wesentlich verändert und dadurch eine neue Maßnahme erforderlich wird.