Pflegegeld
Das Pflegegeld beträgt 990 € monatlich. Es wird gezahlt, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen organisiert wird.
Mehr zum Pflegegeld →Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Er wird vergeben, wenn eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vorliegt. Entsprechend stehen die höchsten Leistungsbeträge der Pflegeversicherung zur Verfügung.
Pflegegrad 5 beschreibt die schwerste Form der Pflegebedürftigkeit. Betroffene benötigen meist sehr umfangreiche Hilfe, häufig mehrfach täglich oder rund um die Uhr. Neben körperlicher Unterstützung können auch besondere Anforderungen durch Demenz, schwere Erkrankungen, Mobilitätseinschränkungen oder komplexe Versorgungssituationen bestehen.
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Ansprüche bei Pflegegrad 5. Einige Leistungen werden monatlich gezahlt, andere stehen jährlich oder anlassbezogen zur Verfügung.
| Leistung | Betrag bei Pflegegrad 5 | Wofür? |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 990 € monatlich | Wenn die Pflege zu Hause privat organisiert wird |
| Pflegesachleistungen | 2.299 € monatlich | Für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes |
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich | Für anerkannte Unterstützung im Alltag |
| Tages- und Nachtpflege | 2.085 € monatlich | Für teilstationäre Pflege zusätzlich zur häuslichen Pflege |
| Vollstationäre Pflege | 2.096 € monatlich | Zuschuss zu pflegebedingten Kosten im Pflegeheim |
| Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege | bis zu 3.539 € jährlich | Gemeinsamer Jahresbetrag für Ersatzpflege und Kurzzeitpflege |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 € monatlich | Zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis zu 4.180 € je Maßnahme | Zum Beispiel Badumbau, Türverbreiterung, Rampen oder Haltegriffe |
Stand: 2026. Entscheidend ist immer die individuelle Situation und die Bewilligung durch die Pflegekasse.
Bei Pflegegrad 5 ist die Versorgung besonders anspruchsvoll. Deshalb sollten Pflegegeld, Pflegedienst, Tagespflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Wohnraumanpassungen gut aufeinander abgestimmt werden.
Das Pflegegeld beträgt 990 € monatlich. Es wird gezahlt, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen organisiert wird.
Mehr zum Pflegegeld →Pflegesachleistungen betragen bis zu 2.299 € monatlich und können für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst genutzt werden.
Mehr zu Sachleistungen →Pflegegeld und Pflegedienst können kombiniert werden. Wird nur ein Teil der Sachleistungen genutzt, kann anteilig Pflegegeld ausgezahlt werden.
Mehr zur Kombination →Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € monatlich und kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Mehr zum Entlastungsbetrag →Wenn die Pflegeperson ausfällt, kann Ersatzpflege finanziert werden — zum Beispiel bei Urlaub, Krankheit, Überlastung oder wichtigen Terminen.
Mehr zur Verhinderungspflege →Kurzzeitpflege hilft, wenn vorübergehend eine stationäre Pflege nötig ist, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, bei einer Krisensituation oder zur Entlastung der Familie.
Mehr zur Kurzzeitpflege →Für teilstationäre Pflege stehen bei Pflegegrad 5 bis zu 2.085 € monatlich zur Verfügung. Das kann Angehörige erheblich entlasten.
Mehr zur Tagespflege →Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können bis zu 42 € monatlich übernommen werden.
Mehr zu Pflegehilfsmitteln →Für Maßnahmen, die die Pflege zu Hause erleichtern, kann ein Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme möglich sein.
Mehr zum Wohnumbau →Herr Wagner lebt zu Hause und wird von seiner Familie betreut. Zusätzlich kommt täglich ein ambulanter Pflegedienst. Er benötigt umfassende Hilfe bei Körperpflege, Mobilität, Ernährung, Medikamenten und bei der gesamten Tagesstruktur.
In einer solchen Situation ist häufig eine Kombination verschiedener Leistungen sinnvoll: Pflegesachleistungen für den Pflegedienst, anteiliges Pflegegeld für die private Pflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Entlastung der Angehörigen.
Bei Pflegegrad 5 ist der Unterstützungsbedarf sehr hoch. Umso wichtiger ist eine gute Planung, damit Angehörige nicht überlastet werden und Leistungen nicht ungenutzt bleiben.
Tagespflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sollten nicht erst im Notfall geplant werden. Frühzeitige Entlastung schützt Angehörige vor Überforderung.
Bei Pflegegrad 5 reicht eine einzelne Leistung oft nicht aus. Häufig ist eine Kombination aus Angehörigenpflege, Pflegedienst, Hilfsmitteln und Entlastungsangeboten sinnvoll.
Bei hohem Pflegebedarf können Umbauten, Hilfsmittel und Sicherheitsmaßnahmen entscheidend sein, damit die Versorgung zu Hause möglich bleibt.
Wir helfen Ihnen dabei, Pflegegeld, Pflegedienst, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege und weitere Leistungen sinnvoll einzuordnen.
Bei Pflegegrad 5 beträgt das Pflegegeld 990 € monatlich. Es wird gezahlt, wenn die Pflege zu Hause privat organisiert wird.
Bei Pflegegrad 5 stehen bis zu 2.299 € monatlich für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Diese können für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst genutzt werden.
Ja. Bei Pflegegrad 5 besteht Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ja. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können als Kombinationsleistung verbunden werden. Das ist besonders bei Pflegegrad 5 häufig sinnvoll, wenn Angehörige und Pflegedienst gemeinsam versorgen.
Häufig übersehen werden der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Tagespflege sowie die Möglichkeiten der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.