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Newsletter PflegeKaiser – Februar 2025
Liebe Leserinnen und Leser,
das Jahr 2025 bringt einige bedeutende Änderungen und Herausforderungen für die ambulante Pflege. In diesem Newsletter informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen, rechtliche Neuerungen und wichtige Termine.
1. Einheitliche Prüfungen durch das Gesundheitsamt Vorpommern-Rügen
Das Gesundheitsamt des Landkreises Vorpommern-Rügen hat angekündigt, alle ambulanten Pflegedienste im Jahr 2025 einer einheitlichen Prüfung zu unterziehen. Der Fokus liegt auf der Einhaltung gesundheitsrechtlicher Vorschriften und Infektionshygiene.
⚠️ Unsere Empfehlung: Füllen Sie den übermittelten Fragebogen nicht aus, da hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Die Gesundheitsämter haben jedoch das Recht, Prüfungen durchzuführen. Falls Sie ein entsprechendes Schreiben erhalten oder eine Anmeldung zur Prüfung erfolgt, informieren Sie uns bitte. Wir setzen uns für eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands ein.
2. Handreichung zur entbürokratisierten Pflegedokumentation
Die Dokumentationsanforderungen in der Pflege steigen stetig. Eine neue Handreichung des Projekts EinSTEP (Dezember 2024) soll Pflegeeinrichtungen ermutigen, die Prinzipien der Pflegedokumentation schlank und praxisnah umzusetzen.
📌 Tipp: Nutzen Sie die Handreichung für Schulungen, Qualitätsmanagement und interne Fortbildungen. Die Handreichung finden Sie unter: EinSTEP-Handreichung.
📅 Veranstaltungstipp: Am 12.02.2025 wird auf dem bpa-Kongress „Zukunft pflegen“ in Hannover die Handreichung vorgestellt. Vortrag von Elisabeth Beikirch von 14:30 – 15:30 Uhr.
3. Neues Nachweisformular für Beratungseinsätze nach § 37 (3) SGB XI
Seit dem 01.01.2025 ist ausschließlich das neue Nachweisformular für Beratungseinsätze gültig.
⚠️ Wichtig: Alte Formulare werden von den Pflegekassen nicht mehr akzeptiert! Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die aktuelle Version verwenden.
4. Erfolgreicher Rechtsstreit gegen AOK Nordost wegen Corona-Prämie
Ein ambulanter Pflegedienst konnte sich erfolgreich gegen die Rückforderung der Corona-Prämie durch die AOK Nordost wehren. Das Sozialgericht Stralsund entschied, dass die von der AOK geltend gemachte Ausschlussfrist keine wirksame Grundlage für eine Rückforderung darstellt.
⚖️ Unsere Empfehlung: Falls Sie ebenfalls eine Rückforderung erhalten haben, setzen Sie sich zur rechtlichen Beratung mit uns in Verbindung.
5. Basiszinssatz ab dem 01.01.2025 gesenkt
Die Deutsche Bundesbank hat den neuen Basiszinssatz bekannt gegeben: Er beträgt nun +2,27 % (zuvor +3,37 %).
📊 Folgen:
- Verzugszinsen für Verbraucher: 7,27 %
- Verzugszinsen für Unternehmen & Pflegekassen: 11,27 %
Außerdem besteht bei Zahlungsverzug weiterhin ein Anspruch auf eine 40 Euro-Pauschale für Pflegeeinrichtungen gegenüber Pflegekassen.
6. Ideenwettbewerb „49 gewinnt“ – Gesundheitsförderung in Kleinunternehmen
Unternehmen mit 1 bis 49 Mitarbeitenden aus Mecklenburg-Vorpommern können kreative Gesundheitsideen einreichen und Fördermittel zwischen 10.000 und 25.000 Euro gewinnen.
📝 Bewerbung möglich vom 01.02. bis 31.05.2025 unter: www.49gewinnt.de
Nutzen Sie diese Chance zur Förderung innovativer Projekte!
Bleiben Sie informiert und zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.
Ihr Team von PflegeKaiser