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PFLEGE KAISER-BLOG

📢 Pflege-Kaiser ist zurück:
Wichtige Infos für euch! 🗓️

Beitrag - 12. Oktober 2024 - 09:40 Uhr

Es war eine Weile ruhig um mich, aber jetzt bin ich zurück und werde euch wieder regelmäßig mit aktuellen Informationen rund um die Pflege versorgen! In den kommenden Tagen und Wochen erfahrt ihr alles zu diesen wichtigen Themen:

- weiterlesen -

  • Erhöhung der Pflegegelder ab 01.01.2025
  • Pflegehilfsmittelversorgung
  • Pflegekompetenzgesetz
  • Lebenslange Beschäftigtennummer
  • Verlängerung der Personalbemessung
  • Pflegefachassistenzeinführungsgesetz
  • Mindestpersonalausstattung in vollstationären Pflegeeinrichtungen
  • Mindestlohn & Tariftreue ab 2025

👉 Freut euch auf spannende Updates! Schaut regelmäßig auf www.pflege-kaiser.de und folgt mir hier, um nichts zu verpassen!

Die bunte Welt der Pflege

Beitrag - 09. März 2024 - 13:23 Uhr

Liebe Freunde,

ich freue mich, euch mitteilen zu können, dass mein zweites Malbuch bald bei Amazon erhältlich sein wird! 🎉📚

Dieses Malbuch ist eine liebevolle Möglichkeit, die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft spielerisch mit dem Thema "Altenpflege" vertraut zu machen.
Es enthält Bildergeschichten, bestehend aus je 10 liebevoll gestalteten Bildern, die darauf warten, von kleinen Künstlern mit Farbe zum Leben erweckt zu werden.

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Die erste Geschichte erzählt von einer älteren Dame, die ihren geliebten Zufluchtsort verlässt, um in eine Senioreneinrichtung zu ziehen. Ein bewegender Moment, der Kindern vermittelt, wie wichtig es ist, für unsere älteren Mitmenschen da zu sein.

Die zweite Geschichte nimmt uns mit in den Alltag einer Krankenschwester im Pflegeheim. Ein Blick hinter die Kulissen, der Kindern zeigt, welch wertvolle Arbeit die Pflegekräfte leisten.

Und die dritte Geschichte begleitet einen Senior durch einen schönen Tag in einer Senioreneinrichtung. Ein herzerwärmendes Abenteuer, das die Freude und die kleinen Wunder im Leben der älteren Generation zeigt. 🏥💕

Ich hoffe, dieses Malbuch wird nicht nur unterhalten, sondern auch dazu beitragen, Verständnis und Wertschätzung für unsere älteren Mitmenschen und vor allem für die Pflege zu fördern.

Bleibt gespannt auf die Veröffentlichung und teilt diese Nachricht gerne mit euren Freunden!

Ein Tag im Pflegeheim - Malbuch

Beitrag - 01. Februar 2024 - 17:33 Uhr

In diesem liebevoll gestalteten Malbuch findest du 20 wunderbare Bilder, die verschiedene Situationen aus dem Alltag einer Krankenschwester im Pflegeheim zeigen. Von der Unterstützung älterer Bewohner bis hin zu medizinischen Untersuchungen – jedes Bild erzählt eine einzigartige Geschichte und regt die Fantasie an.

Aber das ist noch nicht alles! Zusätzlich zu den 20 Szenen aus dem Pflegealltag haben wir 20 weitere Ausmalbilder hinzugefügt, die thematisch zum Gesundheitswesen passen. Vom Stetoskop, über Trinkhilfen und Rollstühlen gibt es viel zu entdecken und zu erkunden.

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Unser Malbuch bietet nicht nur stundenlange Unterhaltung, sondern fördert auch das Verständnis für die Bedeutung von Pflegeberufen und den Umgang mit älteren Menschen. Es ist das perfekte Geschenk für kleine Künstler, die neugierig auf die Welt der Gesundheitsfürsorge sind.

Sichere dir noch heute unser Malbuch und lass deine Kinder in die aufregende Welt der Pflege eintauchen!

📣 Wichtige Neuerungen seit 1. Januar 2024 für unsere Pflege-Community! 🌟

Beitrag - 14. Januar 2024 - 15:24 Uhr

Liebe Pflegefamilie,

das neue Jahr bringt nicht nur frische Energien, sondern auch einige gesetzliche Änderungen mit sich. Hier sind die wichtigsten Neuerungen seit dem 1. Januar 2024:

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🌐 Minijob-Grenze erhöht:
Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobber wurde angehoben. Ab sofort liegt sie bei 538 Euro brutto (vorher 520 Euro brutto). Dies bedeutet positive Veränderungen im Mini-Job-Bereich!
👶 Neuregelung beim Kinderkrankengeld:
Mit dem Beginn des neuen Jahres laufen die Sonderregelungen der Corona-Pandemie für die Höchstzahl der Kinderkranktage aus. Eltern haben nun wieder Anspruch auf bis zu 10 Kinderkranktage pro Kind, das jünger als zwölf Jahre alt ist, pro Jahr. Alleinerziehende dürfen sich über einen Anspruch von bis zu 20 Kinderkranktagen pro Kind pro Jahr freuen.
👨‍👩‍👧 Elternzeit-Änderungen:
Ab dem 1. Januar 2024 sind Arbeitgeber verpflichtet, den zuständigen gesetzlichen Krankenkassen den Beginn und das Ende der Elternzeit eines Mitarbeiters anzuzeigen. Eine wichtige Maßnahme, um die Transparenz und Organisation rund um das Thema Elternzeit zu verbessern.
📚 Tipp: Meine Buchfamilie mit vielen Geschichten aus der Pflege.
Ich möchte Euch zusätzlich auf meine besondere Pflegebuchreihe hinweisen, von der ich euch bereits öfter berichtet habe. Diese Bücher bieten detaillierte Einblicke in den Pflegealltag.

Zwischen Lachen und Tränen - Pflegekräfte erzählen aus Ihrem Alltag in der Pflege

Beitrag - 07. Januar 2024 - 12:21 Uhr

Ich kann ich Ihnen heute mit großer Freude berichten, dass es nun bald ein Buch mit allen über 100 Geschichten der drei vorausgegangenen Ausgaben geben wird.

Dieses Buch wird sich nun jedoch nicht an Pflegekräfte, sondern an alle Menschen in unserer Gesellschaft richten.

Mt über 100 Geschichten.
Ab nächster Woche bei Amazon erhältlich!

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In diesem Buch erzählen Pflegekräfte von ihren unvergesslichen Erfahrungen, die sie in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten gesammelt haben. Von berührenden Momenten bis zu skurrilen Begebenheiten gewähren diese Geschichten einen realistischen Einblick in den Alltag der Pflege – mal herzzerreißend, mal humorvoll, aber immer authentisch.
 
Die Pflege ist nicht nur ein Beruf, sondern eine Berufung, die von Hingabe und Mitgefühl geprägt ist. Dieses Buch möchte dazu beitragen, die unsichtbaren Helden des Pflegeberufs zu würdigen und die Vielfalt dieser bedeutenden Tätigkeit zu zeigen.
Erleben Sie die Höhen und Tiefen der Pflege – von bewegenden Augenblicken der Verbundenheit bis zu Situationen, die nach Mut und Durchhaltevermögen verlangen. Tauchen Sie ein und entdecken Sie, warum die Pflege so viel mehr ist als nur ein Job.
 
Ein Buch für alle, die einen Blick hinter die Kulissen werfen und die Menschen kennenlernen möchten, die sich mit Herzblut um das Wohl anderer kümmern.

Blick ins Buch

Beitrag - 28. Dezember 2023 - 14:03 Uhr
 

In der folgenden Präsentation gebe ich einen Blick auf die vorläufigen Eckpunkte eines wegweisenden Gesetzes zur Reform der Pflegekompetenz.

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Der Bundesgesundheitsminister hat diese Eckpunkte präsentiert, die nicht nur die Kompetenzen der Pflegekräfte besser nutzen sollen, sondern auch Anreize für eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung setzen möchten.

In den kommenden Minuten werden wir uns gemeinsam mit den zentralen Aspekten dieses Gesetzentwurfs auseinandersetzen, der darauf abzielt, die Pflege in Deutschland auf eine neue Stufe zu heben.

Wichtige Information für alle Pflegedienste und ihre Fahrzeugflotten!

Beitrag - 15. Dezember 2023 - 20:02 Uhr

Liebe Kolleginnen und Kollegen im Pflegedienst,

sicher unterwegs zu sein, ist nicht nur für uns selbst, sondern vor allem auch für unsere Patienten von entscheidender Bedeutung. Deshalb möchten wir euch auf eine wichtige Änderung im Bezug auf die Bereifung eurer Fahrzeuge aufmerksam machen:

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Ab dem 30. September 2024 sind Allwetterreifen mit der M+S-Kennzeichnung, die vor dem 31. Dezember 2017 produziert wurden und kein Schneeflockensymbol tragen, nicht mehr erlaubt. Das betrifft uns alle und erfordert eine rechtzeitige Umstellung unserer Fahrzeugflotten.

Was bedeutet das konkret? Bis zur genannten Frist haben wir die Möglichkeit, Allwetterreifen ohne Schneeflockensymbol zu verwenden, sofern sie die M+S-Kennzeichnung aufweisen. Nach Ablauf dieser Frist sind jedoch nur noch Allwetterreifen mit dem “M+S” und dem Schneeflockensymbol zulässig.

Die Sicherheit unserer Patienten und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften stehen für uns an erster Stelle. Daher bitten wir euch, rechtzeitig die notwendigen Schritte zu unternehmen, um eure Fahrzeugflotten entsprechend auszurüsten.

Gemeinsam für die Sicherheit im Straßenverkehr und in der Pflege! 🚑💙

Blick ins Buch

Beitrag - 10. Dezember 2023 - 12:29 Uhr
 

Ich freuen mich, Euch nun einen exklusiven Einblick in mein neues Buch "Christel und die schönsten Geschichten aus der Pflege" zu geben.

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In diesem Video werde ich gemeinsam mit Euch einige Seiten durchblättern und mit Euch in die Welt von Christel eintauchen.

Natürlich hoffe ich, Euch für die schönsten Geschichten aus der Pflege begeistern zu können.

Viel Spaß beim Zuschauen!

Wenn Ihr Lust auf mehr habt, besucht mich auf Amazon und bestellt Euch Euer persönliches Taschenbuch.

🌐 Tipps für eine effiziente Schichtübergabe in der Pflege mit einem etwas skurrilen Bild, was einige Fragen offen lässt 😉

Beitrag - 09. Dezember 2023 - 10:09 Uhr

Die Theorie kennen wir aus der Ausbildung, doch in der Realität verläuft die Dienstübergabe nicht immer reibungslos. Die Frage, wie man zwischen relevanten Informationen und Überflüssigem unterscheidet, beschäftigt viele von uns. 🤔 Im Folgenden erfährst du, was bei der Schichtübergabe wirklich wichtig ist und bekommst fünf hilfreiche Tipps für eine gelungene Übergabe im Berufsalltag.

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Wichtige Punkte für eine gute Schichtübergabe:

1) Vollständige Information: Alle relevanten Informationen müssen weitergegeben werden, um eine lückenlose Versorgung sicherzustellen.
2) Verständliche Formulierung: Klare und verständliche Formulierungen sind entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden.
3) Professionelle Wortwahl: Eine sachliche und professionelle Wortwahl sowie die neutrale Darstellung von Konflikten tragen zur Qualität der Übergabe bei.
4) Angemessenes Zeitfenster: Eine ausreichende Zeit für die Übergabe, ohne unnötiges Abweichen vom Thema, ist essentiell.
5) Effiziente Gesprächsführung: Trennung von Privatem und Dienstlichem, um eine effiziente und klare Kommunikation zu gewährleisten.

Inhalte einer effizienten Schichtübergabe:
Eine gute Übergabe sollte drei Hauptfelder abdecken:

1) Patient:innen-bezogene Inhalte: Informationen zum psychischen und physischen Befinden, Ereignisse und relevante Themen.
2) Organisatorische Inhalte: Klärung von dringenden organisatorischen Fragen wie Dienstplanänderungen oder Transporten.
3) Mitarbeiter:innen-bezogene Inhalte: Besprechung der laufenden Versorgung und Einteilung der Pflegekräfte auf die jeweiligen Bereiche oder Patient:innen.

Zusätzliche Punkte in einer effizienten Übergabe:
1) Fallbesprechungen und Pflegeplanung: Überprüfung der Pflegeplanung und Diskussion von besonderen Fällen.
2) Aufgabenverteilung: Benachrichtigung über ausstehende Aufgaben und präzise Verteilung für die nachfolgende Schicht.
3) Generelle Aufgabenverteilung: Klärung von allgemeinen Aufgaben und Besonderheiten über Patient:innen oder Bewohner:innen.

Es ist wichtig, je nach Pflegemodell die passende Übergabestruktur zu wählen. Bei der Funktionspflege beispielsweise kann eine alphabetische oder zimmerbezogene Reihenfolge sinnvoll sein, während bei der Bezugspflege eine Teamunterteilung in Betracht gezogen werden kann.

Fazit: Eine gut strukturierte Schichtübergabe ist entscheidend für die Patientensicherheit. Durch klare Kommunikation und effiziente Organisation schaffen wir gemeinsam optimale Bedingungen für eine qualitativ hochwertige Pflege. 💙💼

Teamwork in der Pflege stärken! 💙

Beitrag - 06. Dezember 2023 - 18:48 Uhr
 
In der Pflege ist Teamwork nicht nur wichtig, sondern entscheidend für eine erstklassige Versorgung unserer Patienten. Hier sind einige Tipps, wie wir gemeinsam ein starkes Team aufbauen und pflegen können:

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Kommunikation fördern:
Offene Kommunikation ist der Schlüssel. Schafft regelmäßige Besprechungen, um Informationen auszutauschen, Herausforderungen zu besprechen und gemeinsam Lösungen zu finden.

Teambuilding-Aktivitäten:
Abseits des Arbeitsalltags können Teambuilding-Aktivitäten das Gemeinschaftsgefühl stärken. Ein Team, das sich auch außerhalb der Arbeit versteht, arbeitet effizienter zusammen.
 
Anerkennung aussprechen:
Jeder im Team spielt eine wichtige Rolle. Anerkennung für gute Arbeit ist ein motivierender Faktor. Schafft eine Kultur der Wertschätzung und sprecht Lob öffentlich aus.

Weiterbildung und Entwicklung:
Investiert in Weiterbildungen und Schulungen, um das Fachwissen im Team zu stärken. Ein gut geschultes Team ist besser gerüstet, den unterschiedlichen Bedürfnissen der Patienten gerecht zu werden.
 
Flexibilität und Zusammenarbeit:
Fördert eine Kultur der Flexibilität und Zusammenarbeit. Je besser das Team zusammenarbeitet, desto besser können wir auf unvorhergesehene Situationen reagieren.

Gemeinsam können wir eine positive und unterstützende Arbeitsumgebung schaffen.

Christel und die schönsten Geschichten aus der Pflege

Beitrag - 02. Dezember 2023 - 11:01 Uhr

Es ist geschafft! Das neue Buch "Christel und das große Wiedersehen - die schönsten Geschichten aus der Pflege" ist fertig.

Ich freue mich, dass mich auch dieses Mal wieder so viele auf meinem Weg begleitet haben und Danke allen Geschichtenschreibern, die dieses Buch erst ermöglicht haben.
 
Um zu dem Buch zu kommen, klickt einfach auf den folgenden Button.
 
Liebe Grüße Euer
Pflege-Kaiser

Das ist neu ab 2024

Beitrag - 24. November 2023 - 19:01 Uhr

Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit gelten ab Januar 2024 folgende Änderungen

  • Erhöhung des Pflegegeldes
  • Erhöhung der Beträge für ambulante Pflegeleistungen
  • Verhinderungspflege
  • Zuschlag zu Pflegekosten im Heim 2024

Alles weitere erfährst du im Video - unter Service / Informationsvideos

Überraschung aus Cloppenburg

Beitrag - 23. November 2023 - 15:15 Uhr

Vor einiger Zeit erreichte mich die Anfrage einer Schülerin der Klasse BQL 2-1 von der der Altenpflegeschule "BBS am Museumsdorf Cloppenburg", die nach einem persönlichen Angebot für 16 Freundebücher suchte.

Ohne zu zögern, entschied ich mich, der Ausbildungsklasse die 16 Freundebücher zu schenken, um einen Beitrag zu einem positiven Miteinander in der Klasse zu leisten.
Heute erhielt ich einen Brief mit einem Zeitungsartikel, der das schöne Ergebnis dieser Aktion beschreibt.

Bei Interesse an dem Freundebuch, gerne auf den folgenden Button klicken.

🚨 Wichtige Mitteilung vom Arbeitsgericht Elmshorn:

Beitrag - 19. November 2023 - 11:33 Uhr

Kein Pardon auf der Weihnachtsfeier für sexuelle Belästigungen! 🚫🎄

Das Arbeitsgericht Elmshorn hat entschieden: Auch auf betrieblichen Weihnachtsfeiern gilt null Toleranz für sexuell belästigende Äußerungen gegenüber Kolleginnen! 🙅‍♂️🚫

Am 26.04.2023 urteilte das Gericht (3 Ca 1501 e/22), dass Verletzungen der vertraglichen Pflichten gemäß § 7 III AGG eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen können. Ein aktueller Fall zeigt, wie ernst das genommen wird: Ein Kollege äußerte sich in unangebrachter Weise gegenüber einer Kollegin auf der Weihnachtsfeier, was zur fristlosen Kündigung führte. Die Entscheidung wurde auch in der Berufung (LAG Schleswig-Holstein 6 Sa 7/23) bestätigt.

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Die Hintergründe: Der Kläger machte eine geschmacklose Bemerkung, als eine Kollegin Geld für ein Geschenk sammelte. Das Arbeitsgericht stellte klar, dass unerwünschte Bemerkungen sexuellen Inhalts einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen können. Im konkreten Fall wurde der Kläger wegen einer besonders krassen Form der Herabwürdigung, die als sexistisch und frauenfeindlich betrachtet wird, entlassen.

Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht, dass auch der Versuch, einen Scherz zu machen, nicht vor den Konsequenzen solcher Äußerungen schützt. Eine vorherige Abmahnung war entbehrlich, da das Fehlverhalten des Klägers so schwer wog, dass eine Hinnahme durch die Arbeitgeberin ausgeschlossen war.

Das Gericht betonte, dass selbst eine gelöste Stimmung und der Konsum von Alkohol auf der Weihnachtsfeier das inakzeptable Verhalten nicht relativieren. Solche herabwürdigenden Äußerungen können das Ansehen einer Kollegin unwiederbringlich schädigen.

Insgesamt zeigt dieser Fall, wie wichtig es ist, respektvoll und angemessen auf betrieblichen Veranstaltungen zu agieren.

neues Regional übliches Entlohnungsniveau

Beitrag - 01. November 2023 - 17:00 Uhr

📣
Aufgrund des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG sind ab dem 1. September 2022 nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung von Pflegebedürftigen zugelassen, die ihr Pflege- und Betreuungspersonal nach Tarifverträgen (TV) oder kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), mindestens entsprechend eines regional anwendbaren TV/AVR oder mindestens in Höhe des regionalüblichen Entgeltniveau entlohnen.

📣 Am heutigen Tag wurde die Höhe des regionalüblichen Entgeltniveau für das Jahr 2024 bekanntgegeben, welche ab dem 01.01.2024 greifen.

Ausbildungszahlen im Sinkflug

Die neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamts zur Pflegeausbildung sind besorgniserregend. Im Jahr 2022 starteten nur 52.100 Auszubildende in die Pflegefachausbildung, was einem Rückgang von 7% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. In den Jahren vor der Zusammenlegung von Kranken- und Altenpflegeausbildung erlebten wir einen beeindruckenden Anstieg von 62% in der Altenpflegeausbildung. Doch nun stagniert oder sinkt die Pflegeausbildung.

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Die Daten zeigen, dass die Langzeitpflege besonders betroffen ist, wahrscheinlich mit einem noch dramatischeren Rückgang als der nationale Durchschnitt. Gründe sind fehlende Lehrkräfte, unzureichende Finanzierung und bürokratische Hürden. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) berichtet, dass mehr Ausbildungs- und Studienplätze in der Pflege angeboten wurden, als besetzt werden konnten. Krankenhäuser nannten ungeeignete Bewerber als Hauptgrund, während Pflegeheime Schwierigkeiten hatten, genügend Bewerbungen zu erhalten.

Die hochschulische Pflegeausbildung hat eine mittlere Auslastung von 55%, und die Akademisierungsquote bleibt niedrig, hauptsächlich aufgrund des Rückgangs der Ausbildungsverträge.

Diese Zahlen sind alarmierend und verdeutlichen die Krise in der Pflegeausbildung. Es ist dringend erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbildung und Rekrutierung in der Pflege zu stärken. Die Pflegeberufe sind von zentraler Bedeutung, und wir müssen sicherstellen, dass sie ausreichend Unterstützung erhalten, um die zukünftige Versorgung zu gewährleisten.

Informationen zur neuen Pflegereform - Stand 29.05.2023

Hey, hast du schon vom Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) gehört?

Es gibt einige wichtige Neuigkeiten, die ich Euch unbedingt mitteilen muss:

Ab dem 1. Januar 2024 werden die ambulanten Sachleistungsbeträge und das Pflegegeld um 5 Prozent erhöht. Auch wenn es nicht viel ist, ist es doch schon einmal ein Anfang.
Für diejenigen, die bis zu 12 Monaten vollstationäre Pflegeleistungen erhalten, steigen die Leistungszuschläge im Pflegeheim sogar um 10%, während es für alle anderen eine Erhöhung von 5% gibt.

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Aber damit nicht genug: Ab dem 1. Januar 2025 werden alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5% erhöht. Und ab dem 1. Januar 2028 gibt es sogar eine weitere Steigerung, die der Inflationsentwicklung angepasst wird.

Außerdem wird ein Kostendeckel für die Refinanzierung der Leiharbeit eingeführt und Vermittlungsgebühren dürfen nie als wirtschaftlich anerkannt werden.
Die Einführung von Springerpools wird in den Rahmenverträgen geregelt. Das bedeutet, dass Pflegeheime sachliche Gründe haben, um die gesetzlichen Personalhöchstmengen zu überschreiten.
Bei der vollstationären Personalbemessung wurde Übergangsfrist von 5 Jahren vereinbart.

Die Beträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengelegt. Das Beste daran: Die Verhinderungspflege kann künftig bis zu 8 Wochen pro Jahr genutzt werden und die Vorpflegezeit von sechs Monaten entfällt komplett. Das bedeutet eine große Erleichterung für alle Beteiligten.

Apropos Erleichterung: Die Förderprogramme Digitalisierung und Vereinbarkeit Familie-Pflege-Beruf werden bis zum Jahr 2030 verlängert. Aber Vorsicht, bis Mitte 2025 müssen alle Pflegeeinrichtungen an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein.

Pflegende Angehörige aufgepasst: Ab dem 1. Juli 2024 haben Sie Anspruch darauf, dass auch die von Ihnen betreute pflegebedürftige Person in der Zeit versorgt wird, in der Sie in eine Vorsorge- oder Rehaeinrichtung gehen. Die Pflege kann entweder durch die Einrichtung selbst, einen ambulanten Pflegedienst oder eine vollstationäre Pflegeeinrichtung erbracht werden. Und das Beste: Für den Pflegebedürftigen fällt kein Eigenanteil an.

Eine gute Nachricht für alle, die Begutachtungen nicht mögen: Regelmäßige Begutachtungen sollen wieder telefonisch stattfinden können (außer Erstbegutachtung oder nach Widerspruch).

Und jetzt die weniger gute Nachricht: Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt zum 1. Juli 2023 um 0,35 auf dann 3,4 Prozentpunkte. Aber das ist noch nicht alles, der Beitragszuschlag für Kinderlose erhöht sich von 0,35 Prozent auf 0,6 Prozent. Aber es gibt auch eine positive Änderung: Der Beitragssatz für Eltern wird für jedes Kind ab dem zweiten Kind um 0,25 Beitragssatzpunkte reduziert (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs des jeweiligen Kindes).

Wohngeld-Plus-Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft getreten

Am 1. Januar 2023 ist das neue Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten. Damit steigt nicht nur der monatliche Zuschuss, sondern auch der Kreis der anspruchsberechtigten Personen. Durch die Wohngeldreform sollen jetzt zwei Millionen Haushalte dauerhaft unterstützt werden. Hierzu gehören auch auch deutlich mehr Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen. Somit können ab 2023 etwa 4,5 Mio. Menschen durchschnittlich 370 Euro Wohngeld monatlich beziehen.

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Das bedeutet eine Verdreifachung der anspruchsberechtigten Personen und eine Verdoppelung der monatlichen Gelder.

Das Wohngeld-Plus-Gesetz enthält zudem eine Heizkosten- und Klimakomponente zum Ausgleich der Mehrkosten.
Am Ende sollen etwa 1,4 Millionen Haushalte erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten - bisher waren es etwa 600.000 Haushalte. Des Weiteren erhöht sich der Wohngeldbetrag von etwa 180 Euro auf rund 370 Euro monatlich. Die Zahl der Pflegeheimbewohner, die Wohngeld beziehen können, wird sich dadurch ebenfalls erhöhen. Die Eigenanteile der anspruchsberechtigten Pflegebedürftigen werden sich voraussichtlich verringern.

Voraussetzung für den Erhalt des Wohngelds ist die vorherige Beantragung durch die pflegebedürftige Person. Ebenfalls ist es möglich, dass Pflegeheime auf Bitten der Bewohner die Anträge auf Wohngeld stellvertretend stellen. Hierdurch ist für die Einrichtungen mit einem erhöhten bürokratischen Aufwand zu rechnen.
Bedauerlicherweise ist das Gesetz nicht dazu geeignet, die notwendige schnelle und unbürokratische Entlastung von den gestiegenen Energiepreisen für die Einrichtungen zu gewährleisten. Auch ist zu berücksichtigen, dass die überwiegende Mehrzahl der Bewohner zudem die Voraussetzungen nicht erfüllen.

Pflegemindestlohn steigt in drei Stufen bis 2024

Die Pflegemindestlohnkommission eine Festlegung für die Entwicklung des Pflegemindestlohns beschlossen.

Das gibt Arbeitgebern Planungssicherheit über einen Zeitraum von zwei Jahren. Künftig verdienen Vollzeitfachkräfte zum Einstieg mindestens über 3.000 Euro.

Wirklich Sinn macht das Ganze jeodch nicht, denn ab dem 1.September 2022 sind alle Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ihren Beschäftigten eine tarifliche Entlohnung zu zahlen, somit ist eine Mindestlohnregelung
in der Pflege bedeutungslos

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Mindestlöhen im Überblick

Sehr geehrte MItarbeiterinnen und Mitarbeiter,

nun folgend geben wir Ihnen einen Überblick über die gesetzlich geregelten Mindestlöhne. Diese dienen lediglich zur Information und haben keinen negativen Einfluss auf die Vergütungsrichtlinie.

gesetzlicher Mindestlohn

Nr. Zeitraum Wert
 4  ab 01.01.2022  9,82 € (1.702,10 €)
 5  ab 01.07.2022  10,45 € (1.811,30 €)
 6  ab 01.10.2022  12,00 € (2.079,96 €)
     

 

gesetzlicher Pflegemindestlohn für Pflegehilfskräfte ungelernt 

Nr. Zeitraum Wert
 4  ab 01.05.2022  12,55 € (2.175,29 €)
 5  ab 01.09.2022  13,70 € (2.374,62 €)
 6  ab 01.05.2023  13,90 € (2.409,29 €)
 7  ab 01.12.2023  14,14 € (2.452,62 €)
     

 

gesetzlicher Pflegemindestlohn für Pflegehilfskräfte gelernt (1 Jahr Ausbildung)

Nr. Zeitraum Wert
 3  ab 01.04.2022  13,20 € (2.287,96 €)
 4  ab 01.05.2022  13,20 € (2.287,96 €)
 5  ab 01.09.2022  14,60 € (2.530,61 €)
 6  ab 01.05.2023  14,90 € (2.582,62 €)
 7  ab 01.12.2023  15,25 € (2.643,28 €)
     

 

gesetzlicher Pflegemindestlohn für Pflegefachkräfte 

Nr. Zeitraum Wert
 3  ab 01.05.2022  15,40 € (2.669,28 €)
 4  ab 01.09.2022  17,10 € (2.963,94 €)
 5  ab 01.05.2023  17,65 € (3.059,27 €)
 6  ab 01.12.2023  18,25 € (3.163,27 €)
     

Bonus für Pflegekräfte (10.07.2022)

Mitarbeiter in der Pflege sorgen mit ihrem Einsatz dafür, dass die Pandemie gut bewältigt werden konnte. Hierfür möchte sich die Bundesregierung erneut mit einer Prämie bedanken. Für diesen Dank wird insgesamt eine Milliarde Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt. Zudem wird die Steuerfreiheit für die Bonuszahlungen auf 4.000 Euro angehoben. Bis zu dieser Höhe sind die Prämien dann auch sozialabgabenfrei.

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Bonuszahlung für Kliniken

Krankenhäuser, in denen 2021 mehr als zehn Corona-Patienten länger als 48 Stunden beatmet wurden, bekommen 500 Millionen zur Einmalzahlung für ihre Beschäftigten.

Bis zu 550 Euro in der Altenpflege

Mit weiteren 500 Millionen Euro wird der Pflegebonus für die Arbeitnehmer in der Altenpflege finanziert. Bedingung ist, dass die Beschäftigten zwischen November 2020 und Ende Juni 2022 mindestens drei Monate in der Pflege gearbeitet haben. Ausgezahlt wird der Bonus von dem Arbeitgeber, bei dem man am 30. Juni 2022 beschäftigt ist.

Die Auszahlung soll bis spätestens 31. Dezember 2022 in folgender Höhe ausgezahlt werden:

  • vollzeitbeschäftigte Pflegefachkräfte bis zu 550 Euro
  • Personal, das mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit in der direkten Pflege / Betreuung tätig ist (zum Beispiel in Verwaltung, Haustechnik, Küche) bis zu 370 Euro
  • Azubis bis zu 330 Euro
  • Helfer im Freiwilligendienst oder im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) etwa 60 Euro
  • sonstige Beschäftigte bis zu 190 Euro

Die Bundesländer und Pflegeeinrichtungen können den Corona-Pflegebonus erhöhen.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bonus-fuer-die-pflege-2021574

Modellprogramm zur Personalbemessung in der Altenpflege gestartet - 21.01.2023

Zur Unterstützung der Implementierung des Personalbemessungsverfahrens gibt es die Vorgabe des Gesetzgebers ein Modellprogramm durchzuführen. Ziel ist soll es sein,  auf Grundlage des neuen Personalbemessungsinstruments einen bedarfsgerechten Personaleinsatz zu erproben und den genauen Personaleinsatz je nach Qualifikation des Personals am individuellen Pflegebedarf der jeweiligen Bewohner der Einrichtungen auszurichten.

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Der Auftrag zur Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen wurde m Rahmen eines aufwändigen europaweiten Verfahrens vergeben. Dieses beinhaltete zwei Lose. In Los 1 sind die Entwicklung eines Konzepts für einen qualifikationsorientierten Personaleinsatz in der stationären Langzeitpflege und begleitende Maßnahmen der Organisations- und Personalentwicklung sowie der Digitalisierung und des Technikeinsatzes Gegenstand. Hierfür erhalten die teilnehmenden Pflegeeinrichtungen eine entsprechende Ausstattung mit Personal.

In Los 2 wird begleitend eine Evaluation des in Los 1 entwickelten Konzepts erfolgen. Im Anschluss wird auf Grundlage der Evaluation eine Grundlage für die Weiterentwicklung des Personalbemessungssystems erarbeitet.

Leider ist es bei der Vergabe zu erheblichen Verzögerungen gekommen. Ursprünglich war die Vergabe im 1. und 2. Quartal 2022 geplant, tatsächlich sind die Zuschläge jedoch erst im 4. Quartal erteilt worden. Somit werden zu Beginn der Umsetzung der Personalbemessung in den vollstationären Einrichtungen noch keine Ergebnisse vorliegen. Das erste Los wurde an ein Konsortium aus Universität Bremen, contec - Gesellschaft für Organisationsentwicklung mbH und Hochschule Bremen vergeben. Die Vergabe des Los 2 erfolgte an eine Bietergemeinschaft bestehend aus der Universität Bremen und dem aQua-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH.

Der Auftragnehmer muss zur Erprobung des Konzeptes etwa 20 bis 30 geeignete vollstationäre Einrichtungen dem Auftragnehmer (GKV-SV) zur Auswahl vorschlagen. Bei der Auswahl müssen die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Länder, unterschiedliche Einrichtungsgrößen und die unterschiedlichen Trägerarten berücksichtigt werden.

🌼 Ein Moment der Achtsamkeit für unsere Pflegehelden 🌼

Liebe Leserinnen und Leser,

In unserem anspruchsvollen Alltag als Pflegekräfte sind Momente der Achtsamkeit und Selbstfürsorge von unschätzbarem Wert. Die Welt der Gesundheitsversorgung kann oft hektisch und herausfordernd sein, aber es ist von größter Bedeutung, dass wir uns selbst Zeit zum Atmen und Entspannen geben.

Ich habe einige großartige Ideen, Übungen und Aktivitäten zusammengestellt, die speziell für uns Pflegekräfte entwickelt wurden. Diese können uns helfen, Achtsamkeit zu praktizieren, Stress abzubauen und uns im Pflegeumfeld zu zentrieren. Egal, ob es um Atemübungen, bewusstes Essen oder kreative Ausdrucksformen geht, diese Praktiken können uns dabei unterstützen, eine gesunde Balance zu finden und unsere mentale und körperliche Gesundheit zu stärken.

Lasst uns gemeinsam einen Moment innehalten und uns diesem wichtigen Thema widmen. Die Gesundheit unserer Patienten hängt eng mit unserer eigenen Gesundheit und unserem Wohlbefinden zusammen. Ich lade euch herzlich ein, den folgenden Text zu lesen und die vorgeschlagenen Übungen in euren Alltag zu integrieren. Lasst uns gemeinsam für uns selbst sorgen, damit wir weiterhin die besten Pflegekräfte sein können, die wir sein können.

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  • 1) Atemzentrierung:
    Setzen oder legen Sie sich bequem hin. Schließen Sie die Augen und konzentrieren Sie sich auf Ihren Atem. Atmen Sie langsam und tief ein und aus. Zählen Sie beim Einatmen bis vier und beim Ausatmen bis sechs. Fokussieren Sie Ihre Aufmerksamkeit vollständig auf den Atemfluss. Lassen Sie ablenkende Gedanken sanft vorbeiziehen, ohne sich daran festzuhalten.
  • 2) Bewusstes Essen:
    Nehmen Sie sich bewusst Zeit für eine Mahlzeit. Bevor Sie anfangen zu essen, betrachten Sie das Essen auf Ihrem Teller. Riechen Sie die Aromen und nehmen Sie die Textur wahr. Während des Essens konzentrieren Sie sich auf den Geschmack, die Konsistenz und das Kauen. Essen Sie langsam und genießen Sie jeden Bissen.
  • 3) Bodyscan-Meditation:
    Legen Sie sich bequem hin und schließen Sie die Augen. Beginnen Sie bei den Zehen und arbeiten Sie sich langsam bis zum Kopf vor. Richten Sie Ihre Aufmerksamkeit auf jeden Körperteil, spüren Sie mögliche Anspannungen oder Unwohlsein und lassen Sie dann los. Dies fördert die Körperwahrnehmung und Entspannung.

  • 4) Achtsame Spaziergänge:
    Während einer kurzen Pause gehen Sie langsam draußen spazieren. Fühlen Sie den Boden unter Ihren Füßen, spüren Sie den Wind auf Ihrer Haut und hören Sie die Geräusche um Sie herum. Lassen Sie Ihre Gedanken vorüberziehen und konzentrieren Sie sich auf die Sinneserfahrungen im Moment.

  • 5) Kurze Stress-Check-Ins:
    Setzen Sie sich alle paar Stunden für einen kurzen Stress-Check-In hin. Fragen Sie sich: "Wie fühle ich mich gerade? Gibt es körperliche Anspannung oder Unruhe?" Atmen Sie tief ein und aus und versuchen Sie, Spannungen zu lösen. Dies hilft Ihnen, sich bewusst über Ihren Zustand im Moment klar zu werden.

  • 6) Kreative Ausdrucksformen:
    Lassen Sie Ihre Emotionen durch kreative Ausdrucksformen wie Zeichnen, Malen, Schreiben oder Musik freien Lauf. Diese Aktivitäten können dazu beitragen, Gedanken zu verarbeiten und den Geist zu beruhigen.

  • 7) Achtsame Dehnungsübungen:
    Führen Sie sanfte Dehnungs- und Yoga-Übungen durch, um körperliche Anspannungen abzubauen. Kombinieren Sie diese Übungen mit bewusster Atmung, um eine tiefe Entspannung zu erreichen.

  • 8) Dankbarkeitsjournal:
    Halten Sie jeden Tag einige Minuten inne, um drei Dinge aufzuschreiben, für die Sie dankbar sind. Dies fördert eine positive Perspektive und lenkt die Aufmerksamkeit auf positive Aspekte des Lebens.
Wählen Sie Übungen aus, die am besten zu Ihnen passen, und integrieren Sie sie in Ihren Alltag. Die regelmäßige Praxis von Achtsamkeit und Stressbewältigung kann dazu beitragen, Ihre Resilienz zu stärken und Ihnen dabei helfen, sich im herausfordernden Pflegeumfeld zentriert zu fühlen.

Liebe Grüße Ihr Pflegekaiser

Flächendeckender Tarfivertrag vor dem Scheitern

Die Gewerkschaften hatten große Hoffnungen: Ein flächendeckender Tarifvertrag im Bereich der Altenpflege sollte die Lohnungleichheiten in der Branche endlich beenden. Nun hat jedoch die Caritas und die Diakonie ihr Veto eingelegt.

Groß war er angekündigt und nun steht der geplante flächendeckende Tarifvertrag in Deutschland vor dem Aus.

Doch recht unerwartet stellten sich die Arbeitgeberseite der Caritas und der Diakonie gegen den Tarifvertrag. Somin kann ein Tarifvertrag, den ver.di mit einem Pflegeverband geschlossen hatte, nicht durch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für allgemeinverbindlich erklären lassen.

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Folgen

Somit ist nun völlig unklar, wie die unterschiedliche Lohnlandschaft im Bereich der Altenpflege einheitlicher werden soll. 

Rückblick

Die Gewerkschaft Ver.di und der Arbeitgeberverband BVAP hatten den Tarifvertrag im September ausgehandelt. Ziel war es, eine Erhöhung der Einkommen auf bis zu 18,50 Euro für examinierte Altenpflegekräfte ab Januar 2023 umzusetzen.

Es war das Bestreben von Ver.di, den abgeschlossenen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären zu lassen.

Voraussetzungen

Laut der aktuellen Gesetzgebung, müssen die Caritas und Diakonie, ihr Zustimmung geben, da diese einen Groteil der Pflegekräfte beschäftigen.

Die Frage Warum

Es stellt sich nun die Frage, warum der flächendeckende Tarfivertrag durch Caritas und Diakonie abgelehnt wurde.

Diakonie und Caritas gehören ohnehin schon zu den Arbeitgebern, welche führend in der Vergütung ihrer Mitarbeiter in der Pflege sind. Somit ist es nicht verwunderlich, dass diese wenig Interesse daran haben, dass auch alle anderen Arbeitgeber die gleichen Löhne, wie sie eben selber, zahlen können. Was sollte auch der Anreiz für die Caritas und Diakonie sein, einen existenziellen Voreil im Kampf um die Pflegekräfte aus der Hand zu geben?

DER FILM „UMSCHULUNG ZUR PFLEGEFACHKRAFT“

Im Rahmen der bundesweiten Informations- und Öffentlichkeitskampagne zu den neuen Pflegeausbildungen „Mach Karriere als Mensch!“ soll ein 30-sekündiger Film zum Thema „Umschulung zur Pflegefachkraft“ entstehen. Dieser soll unterschiedliche Facetten aus dem Arbeitsalltag dreier Umschülerinnen und Umschüler zeigen. Der Film soll potentiellen Auszubildenden einen Eindruck in das verantwortungsvolle Tätigkeitsfeld von Pflegefachkräften geben und Lust auf eine Umschulung zur Pflegefachkraft machen.

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WER WIRD GESUCHT?

Für den Film suchen wir Umschülerinnen und Umschüler in jedem Alter, die in den Versor-gungsbereichen Pflegeheim, Krankenhaus oder ambulante Pflege arbeiten und ihre Umschu-lung im Jahr 2020 begonnen haben. Wichtig ist, dass Sie Lust darauf haben, vor der Kamera zu agieren. Zusätzlich muss natürlich auch Ihr Arbeitgeber damit einverstanden sein, dass wir Sie während der Arbeit mit der Kamera in Ihrer Einrichtung begleiten. Selbstverständlich unter Einhaltung aller Corona-Schutzmaßnahmen. Der voraussichtliche Drehzeitraum ist die Woche vom 22.–28. März 2021.

UND WO IST DAS DANN ZU SEHEN?

Der Film wird auf pflegeausbildung.net, auf YouTube, Facebook und Instagramzu sehen sein. Außerdem wird er auf Veranstaltungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie für die Arbeit des „Beratungsteams Pflegeausbildung“ genutzt. Zudem planen wir begleitendes Fotomaterial, das parallel am Dre htag erstellt wird. Das Material wird dann ebenfalls für die oben genannten Zwecke genutzt.

WIE KANN MAN SICH BEWERBEN?

Bevor wir loslegen, wollen wir Sie und Ihre Arbeit in der Pflege besser kennenlernen. Bitte schicken Sie uns dafür bis zum 17.02.2020 ein kurzes Handyvideo an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..Für Ihr Bewerbungsvideo reichen uns ein paar Sätze zu Ihnen und zu Ihrem Job – sehr gerne auch bereits in Ihrem Arbeitsumfeld. Das hilft bei der späteren Auswahl für den Film.

Link: file:///C:/Users/MEINPC~1/AppData/Local/Temp/BMFSFJ_Ausschreibung_Umsch%C3%BCler.pdf

Neuer Urlaubsanspruch für Pflegekräfte

Aufgrund der 4. Pflegearbeitsbedingungenverordnung (PflegearbbV) hat der Gesetzgeber einen neuen Mindesturlaub für Pflegekräfte eingeführt. Bisher betrug der Mindesturlaub für alle Arbeitnehmer 4 Wochen. Ab 2020 sollen in der Pflege bezogen auf eine 5 Tagewoche nun zusätzliche 5 Urlaubstage und ab 2021 ein weiterer Urlaubstag, also  zusätzlich 6 Tage, gewährt werden.

Berücksichtigt werden die Mitarbeiter, für die auch der Pflegemindestlohn gilt.

Für je nachdem, wie viele Tage man in der Pflege beschäftigt ist, ergibt sich hieraus folgender Gesamturlaub:

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1 Tage Woche = 5,2 Tage
2 Tage Woche = 10,4 Tage
3 Tage Woche = 15,6 Tage
4 Tage Woche = 20,8 Tage
5 Tage Woche = 26 Tage
6 Tage Woche = 32 Tage

Unklar ist noch, was nun mit dem Bruchteil vom Urlaubsanspruch geschehen soll. Klar ist jedoch, dass dieser weder auf- noch abzurunden ist. Insofern ist dieser in Stunden umzurechnen.

Die Berechnungsformel hierfür lautet:

Tgl. Arbeitszeit * 60 Min * Bruchteil
(6 Std. *60 Min * 0,2 = 72 Minuten Urlaubsanspruch)

Arbeitshilfe zur Berechnung des Urlaubsanspruchs:

 Resturlaubsberechnung

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Lohnsteigerungen in 2021 in der Pflege

Die Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Vierte Pflegearbeitsbedingungenverordnung) wurde am 28.04.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ab dem 1. September 2021 gelten bundeseinheitliche Regelungen (Ost-West-Angleichung).

Die Pflegekommission hat darüber hinaus zum ersten Mal auch einen Pflegemindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte (ab 01.04.2021) und für Pflegefachkräfte (ab 01.07.2021) festgelegt.

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Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2021?

  • Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn: 9,50 Euro
  • Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn: 9,60 Euro



Wie hoch ist der neue gesetzliche Pflegemindestlohn 2021?

  • Vom 01. April 2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn: 11,50 Euro (Ost)
  • Vom 01. April 2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn: 11,80 Euro (West)

Machen wir uns auf!