Pflegekompass 2026
PflegeKompass 2026
Die Leistungsübersicht je Pflegegrad – erklärt von PflegeKaiser
Unabhängig · Stand 2026 · geprüft nach SGB XI
Unabhängig · Stand 2026 · geprüft nach SGB XI
Versorgung:
Deine Leistungen
Ambulante Leistungen (zu Hause)
Tages- & Nachtpflege (teilstationär)
Stationäre Leistungen (Pflegeheim)
Leistungsanteil der Pflegekasse; Unterkunft/Verpflegung/Investitionskosten bleiben Eigenanteil.
Zusatzleistungen & wichtige Budgets
Gemeinsamer Jahresbetrag
Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege
3.539 € / Jahr
Gilt für Pflegegrad 2–5 und ist flexibel aufteilbar.
Pflegehilfsmittel & Hausnotruf
Pflegehilfsmittel (Verbrauch)
42 € / Monat
Hausnotruf (Zuschuss)
25,50 € / Monat
Bei Hausnotruf gelten Voraussetzungen (z. B. Alleinleben/gefährdende Situation).
DiPA (digital)
Digitale Pflegeanwendungen
bis 40 € / Monat
Unterstützung dazu
bis 30 € / Monat
Je nach anerkanntem Angebot und Beantragung bei der Pflegekasse.
Pflege-Pauschbetrag (Steuer)
Pflegegrad 2
600 € / Jahr
Pflegegrad 3
1.100 € / Jahr
Pflegegrad 4
1.800 € / Jahr
Pflegegrad 5
1.800 € / Jahr
Steuerlicher Entlastungsbetrag für pflegende Angehörige.
Voraussetzung: Pflege erfolgt unentgeltlich im häuslichen Umfeld.
Voraussetzung: Pflege erfolgt unentgeltlich im häuslichen Umfeld.
Wohngruppenzuschlag
Ambulant betreute WG
224 € / Monat
Zusätzlich möglich, wenn die Voraussetzungen für eine ambulant betreute Wohngruppe erfüllt sind.
Anschubfinanzierung (einmalig, optional)
2.613 €
🧠 PflegeKaiser-Hinweis
📘 Mehr Hintergrundwissen?
Diese Übersicht basiert auf meiner praktischen Erfahrung in der Pflegeberatung.
Pflegegrad verstehen & Leistungen optimal nutzen – von PflegeKaiser
✔ unabhängig & werbefrei · ✔ sachlich geprüft (Stand 2026)
Hinweis: Alle Angaben wurden sorgfältig und nach aktuellem Stand 2026 zusammengestellt.
Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden.
Maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen sowie die Auskünfte der zuständigen Pflegekassen.
Hinweis: Alle Angaben wurden sorgfältig und nach aktuellem Stand 2026 zusammengestellt.
Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden.
Maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen sowie die Auskünfte der zuständigen Pflegekassen.
