Pflegegeld
Das Pflegegeld beträgt 800 € monatlich. Es wird gezahlt, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen organisiert wird.
Mehr zum Pflegegeld →Pflegegrad 4 bedeutet eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene benötigen meist täglich umfangreiche Unterstützung in mehreren Lebensbereichen. Die Pflegekasse stellt dafür hohe Leistungsbeträge für häusliche, ambulante und stationäre Pflege bereit.
Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Häufig ist die pflegebedürftige Person in vielen Bereichen des Alltags auf intensive Hilfe angewiesen, zum Beispiel bei Körperpflege, Mobilität, Ernährung, Medikamenten, Orientierung, Tagesstruktur und Haushalt.
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Ansprüche bei Pflegegrad 4. Einige Leistungen werden monatlich gezahlt, andere stehen jährlich oder anlassbezogen zur Verfügung.
| Leistung | Betrag bei Pflegegrad 4 | Wofür? |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 800 € monatlich | Wenn die Pflege zu Hause privat organisiert wird |
| Pflegesachleistungen | 1.859 € monatlich | Für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes |
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich | Für anerkannte Unterstützung im Alltag |
| Tages- und Nachtpflege | 1.685 € monatlich | Für teilstationäre Pflege zusätzlich zur häuslichen Pflege |
| Vollstationäre Pflege | 1.855 € monatlich | Zuschuss zu pflegebedingten Kosten im Pflegeheim |
| Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege | bis zu 3.539 € jährlich | Gemeinsamer Jahresbetrag für Ersatzpflege und Kurzzeitpflege |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 € monatlich | Zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis zu 4.180 € je Maßnahme | Zum Beispiel Badumbau, Türverbreiterung, Rampen oder Haltegriffe |
Stand: 2026. Entscheidend ist immer die individuelle Situation und die Bewilligung durch die Pflegekasse.
Bei Pflegegrad 4 ist der Unterstützungsbedarf meist hoch. Deshalb sollten Pflegegeld, Pflegedienst, Tagespflege, Entlastungsleistungen und Ersatzpflege gut aufeinander abgestimmt werden.
Das Pflegegeld beträgt 800 € monatlich. Es wird gezahlt, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen organisiert wird.
Mehr zum Pflegegeld →Pflegesachleistungen betragen bis zu 1.859 € monatlich und können für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst genutzt werden.
Mehr zu Sachleistungen →Pflegegeld und Pflegedienst können kombiniert werden. Wird nur ein Teil der Sachleistungen genutzt, kann anteilig Pflegegeld ausgezahlt werden.
Mehr zur Kombination →Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € monatlich und kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Mehr zum Entlastungsbetrag →Wenn die Pflegeperson ausfällt, kann Ersatzpflege finanziert werden — zum Beispiel bei Urlaub, Krankheit, Überlastung oder wichtigen Terminen.
Mehr zur Verhinderungspflege →Kurzzeitpflege hilft, wenn vorübergehend eine stationäre Pflege nötig ist, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer Krisensituation.
Mehr zur Kurzzeitpflege →Für teilstationäre Pflege stehen bei Pflegegrad 4 bis zu 1.685 € monatlich zur Verfügung. Das kann Angehörige erheblich entlasten.
Mehr zur Tagespflege →Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können bis zu 42 € monatlich übernommen werden.
Mehr zu Pflegehilfsmitteln →Für Maßnahmen, die die Pflege zu Hause erleichtern, kann ein Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme möglich sein.
Mehr zum Wohnumbau →Frau Lange lebt zu Hause und wird von ihrem Sohn gepflegt. Sie benötigt täglich umfassende Hilfe beim Aufstehen, Waschen, Anziehen, Essen, bei Medikamenten und bei der Orientierung im Tagesablauf.
Da die Pflege überwiegend privat organisiert wird, kann Pflegegeld genutzt werden. Zusätzlich unterstützt ein ambulanter Pflegedienst an mehreren Tagen pro Woche. In diesem Fall kann eine Kombinationsleistung sinnvoll sein, damit Pflegedienst und Angehörigenpflege gut miteinander verbunden werden.
Bei Pflegegrad 4 ist die Belastung für Angehörige oft sehr hoch. Umso wichtiger ist es, vorhandene Leistungen nicht ungenutzt zu lassen.
Viele Angehörige nutzen Entlastungsangebote erst, wenn die Belastungsgrenze erreicht ist. Tagespflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sollten frühzeitig geprüft werden.
Viele Leistungen müssen aktiv beantragt werden. Häufig ist das Datum der Antragstellung entscheidend.
Bei hohem Unterstützungsbedarf sollte gut geprüft werden, welche Aufgaben Angehörige übernehmen und welche Leistungen ein Pflegedienst erbringen soll.
Wir helfen Ihnen dabei, Pflegegeld, Pflegedienst, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege und weitere Leistungen sinnvoll einzuordnen.
Bei Pflegegrad 4 beträgt das Pflegegeld 800 € monatlich. Es wird gezahlt, wenn die Pflege zu Hause privat organisiert wird.
Bei Pflegegrad 4 stehen bis zu 1.859 € monatlich für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Diese können für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst genutzt werden.
Ja. Bei Pflegegrad 4 besteht Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ja. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können als Kombinationsleistung verbunden werden. Das ist sinnvoll, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen und zusätzlich ein Pflegedienst unterstützt.
Häufig übersehen werden der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Tagespflege sowie die Möglichkeiten der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.