Pflegesachleistung ab 2022
Das Ziel des Bundesgesundheitsministeriums ist es, ab 2022 die Pflege zuhause finanziell besser auszustatten. Aus diesem Grund gibt es ab dem 01. Januar 2022 eine Erhöhung der Pflegesachleistungen. Diese Erhöhung beläuft sich auf fünf Prozent. In Geldbeträgen sieht das dann wie folgt aus: (Siehe Grafik)
Das ändert sich alles in 2022
- Erhöhung der Pflegesachleistung
- Mehr Geld für die Kurzzeitpflege
- Einfachere Umwandlung des Entlastungsbetrags
- Erleichterung bei der Verordnung von Pflegehilfsmitteln
- Monatliches Budget für digitale Pflegeanwendungen
- Höherer Zuschuss für die Kosten im Pflegeheim