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Gefahr für Tagespflegebetreiber - Die Pflegereform im Eckpunktepapier

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat Eckpunkte für eine weitreichende Reform der sozialen Pflegeversicherung vorgelegt.

Mit der Pflegereform 2021 sollen Pflegeleistungen künftig stärker auf den Bedarf Pflegedürftiger und ihrer Angehörigen ausgerichtet werden, wie etwa durch die Zusammenlegung der Ansprüche auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Gleichzeitig beinhalten die Eckpunkte grundlegende Veränderungen der Finanzierungssystematik der Pflegeversicherung.

Genaure Details können dem Link entnommen werden.

 

Gefahr für die Tagespflegebetreiber:


Bisher ist die Pflegereform noch nicht als Entwurf formuliert, wobei dies nur noch eine Frage der Zeit ist. Neben den positiven Aspekten, wie die Stärkung der ambulanten Leistung und die Deckelung der Eigenanteile über 36 Monate im stationären Bereich, sehen Tagespflegebetreibe für sich eine große Gefahr.

So ist derzeit die Reduzierungen der Tagespflegesätze um 50 % bei gleichzeitiger Inanspruchname von ambulanten Leistungen im Gespräch.

Laut dem Gesetzgeber geht es wohl darum, Fehlanreize der Kombinationsleistungen zu beseitigen. Aus Sicht des Ministerium, setzen Pflegeanbieter zunehmend auf das Kombinationsangebot aus ambulanter, teilstationärer Pflege sowie einen betreuten Wohnangebot, ohne die Qualitätsanforderungen eines Pflegeheims zu erfüllen.

Die Leistungen der teilstationären Tagespflegeanbieter sollen aus diesem Grund künftig bei Inanspruchnahme von ambulanter Pflegesach- oder Geldleistung auf 50 Prozent begrenzt werden, was ab dem 01.07.2021 Anwendung finden soll.

Dies ist insbesondere für die Betreiber eine große Gefahr, die "nur" Tagespflegeleistungen anbieten und somit nicht auf anderen Angebote ausweichen können.

Quelle: www.barmer.de "Berlin kompakt"

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