stationär

Mehr Personal in stationären Pflegeeinrichtungen
Am 29. Dezember ist das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Somit ist das Gesetz wie geplant zum größten Teil zum 01.01.2021 in Kraft getreten.
Hiermit ist es stationären Pflegeeinrichtungen nun möglich, mindestens 0,5 VK zusätzliche Pflegehilfskraftstellen zu beantragen.
20.000 zusätzliche Pflegehilfskräfte:
Alle Vollstationäre Pflegeeinrichtungen haben ab 01.01.2021 einen Anspruch auf einen Vergütungszuschlag zur Finanzierung zusätzlicher Stellen im Pflegehilfskräftebereich.
Vorausgesetzt ist,
- dass es sich dabei um Stellen handelt, die über das in der Pflegesatzvereinbarung verhandelte Personal hinausgeht.
- dass die zusätzlichen Pflegehilfskräfte über eine abgeschlossene mindestens einjährige Ausbildung verfügen
- dass wenn keine einjährige Ausbildung besteht, eine solche Ausbildung berufsbegleitend begonnen wurde oder innerhalb von zwei Jahren eine solche begonnen wird.
Die Anzahl der zusätzlichen möglichen Stellen berechnet sich nach der Belegung der Pflegeeinrichtung. Grundsätzlich hat jede stationäre Pflegeeinrichtung einen Mindestanspruch von 0,5 Vollzeitäquivalenten.
Aufwendungen die durch die Ausbildung des Pflegehilfskraftpersonal entstehen, werden durch den Vergütungszuschlag finanziert. Vorausgesetzt ist, dass diese Aufwendungen nicht von einer anderen Stelle finanziert werden. Berücksichtigt wird auch die Differenz zwischen dem Gehalt einer Pflegehilfskraft und der Ausbildungsvergütung. Achtung, des gilt jedoch die Voraussetzung zu erfüllen, dass die Pflegehilfskraft insgesamt ein Jahr beruflich tätig war.
In den Festlegungen des GKV-Spitzenverbands werden Einzelheiten zur Vereinbarung des Vergütungszuschlags geregelt. Aktuell kann der Vergütungszuschlag formlos beantragt werden. Hierbei handelt es sich um eine Übergangsregelung. Hierzu gibt es ein abgestimmtes Mitteilungsformular. Das Formular finden Sie auf der Homepage des GKV-SV (Link).

Arbeitshilfe
Nutze meine Arbeitshilfe zur Bestimmung des zusätzlichen Pflegepersonals in Deiner Pflegeinrichtung.
Machen wir uns auf!