Umlagebescheide nicht vergessen
teilstationär
Beantragung von Auszubildenden in der generallisierten Pflegeausbildung
Leider hat sich die Ausstellung der Umlagebescheide zur Beantragung der Refinanzierung über den Pflegeausbildungsfonds als sehr schleppend erwiesen. Grund ist, dass das Landesamt für Gesundheit- und Soziales es nicht geschafft hat, die Umlagebescheide fristgerecht auszustellen.
Um die Pflegeausbildungskosten über das Heimentgelt abrechnen zu können, wurde sich darauf verständigt, dass die sogenannten Interims (Zwischen-) bescheide des LAGuS dazu genutzt werden können, um die Ergänzungsvereinbarung beim Kostenträger einzureichen.
An dieser Stelle möche ich nun jedoch daran erinnern, dass dies nur als Übergangslösung gilt und die tatsächlichen Bescheide nachzureichen sind, sofern diese vorliegen.
Machen wir uns auf!