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Umlagebescheide nicht vergessen

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Beantragung von Auszubildenden in der generallisierten Pflegeausbildung

Leider hat sich die Ausstellung der Umlagebescheide zur Beantragung der Refinanzierung über den Pflegeausbildungsfonds als sehr schleppend erwiesen. Grund ist, dass das Landesamt für Gesundheit- und Soziales es nicht geschafft hat, die Umlagebescheide fristgerecht auszustellen.

Um die Pflegeausbildungskosten über das Heimentgelt abrechnen zu können, wurde sich darauf verständigt, dass die sogenannten Interims (Zwischen-) bescheide des LAGuS dazu genutzt werden können, um die Ergänzungsvereinbarung beim Kostenträger einzureichen.

An dieser Stelle möche ich nun jedoch daran erinnern, dass dies nur als Übergangslösung gilt und die tatsächlichen Bescheide nachzureichen sind, sofern diese vorliegen.

 

Machen wir uns auf!

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Reduzierung der Tagespflegesätze drohen

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Gefahr für Tagespflegebetreiber - Die Pflegereform im Eckpunktepapier

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat Eckpunkte für eine weitreichende Reform der sozialen Pflegeversicherung vorgelegt.

Mit der Pflegereform 2021 sollen Pflegeleistungen künftig stärker auf den Bedarf Pflegedürftiger und ihrer Angehörigen ausgerichtet werden, wie etwa durch die Zusammenlegung der Ansprüche auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Gleichzeitig beinhalten die Eckpunkte grundlegende Veränderungen der Finanzierungssystematik der Pflegeversicherung.

Genaure Details können dem Link entnommen werden.

 

Gefahr für die Tagespflegebetreiber:

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Mehr Personal in stationären Pflegeeinrichtungen

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Mehr Personal in stationären Pflegeeinrichtungen

Am 29. Dezember ist das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Somit ist das Gesetz wie geplant zum größten Teil zum 01.01.2021 in Kraft getreten.

Hiermit ist es stationären Pflegeeinrichtungen nun möglich, mindestens 0,5 VK zusätzliche Pflegehilfskraftstellen zu beantragen.

20.000 zusätzliche Pflegehilfskräfte:

Alle Vollstationäre Pflegeeinrichtungen haben ab 01.01.2021 einen Anspruch auf einen Vergütungszuschlag zur Finanzierung zusätzlicher Stellen im Pflegehilfskräftebereich.

Vorausgesetzt ist,

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