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allgemeine Informationen

Pflegemindestlohn steigt in drei Stufen bis 2024

Die Pflegemindestlohnkommission eine Festlegung für die Entwicklung des Pflegemindestlohns beschlossen.

Das gibt Arbeitgebern Planungssicherheit über einen Zeitraum von zwei Jahren. Künftig verdienen Vollzeitfachkräfte zum Einstieg mindestens über 3.000 Euro.

Wirklich Sinn macht das Ganze jeodch nicht, denn ab dem 1.September 2022 sind alle Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ihren Beschäftigten eine tarifliche Entlohnung zu zahlen, somit ist eine Mindestlohnregelung
in der Pflege bedeutungslos

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Mindestlöhen im Überblick

Sehr geehrte MItarbeiterinnen und Mitarbeiter,

nun folgend geben wir Ihnen einen Überblick über die gesetzlich geregelten Mindestlöhne. Diese dienen lediglich zur Information und haben keinen negativen Einfluss auf die Vergütungsrichtlinie.

gesetzlicher Mindestlohn

Nr. Zeitraum Wert
 4  ab 01.01.2022  9,82 € (1.702,10 €)
 5  ab 01.07.2022  10,45 € (1.811,30 €)
 6  ab 01.10.2022  12,00 € (2.079,96 €)
     

 

gesetzlicher Pflegemindestlohn für Pflegehilfskräfte ungelernt 

Nr. Zeitraum Wert
 4  ab 01.05.2022  12,55 € (2.175,29 €)
 5  ab 01.09.2022  13,70 € (2.374,62 €)
 6  ab 01.05.2023  13,90 € (2.409,29 €)
 7  ab 01.12.2023  14,14 € (2.452,62 €)
     

 

gesetzlicher Pflegemindestlohn für Pflegehilfskräfte gelernt (1 Jahr Ausbildung)

Nr. Zeitraum Wert
 3  ab 01.04.2022  13,20 € (2.287,96 €)
 4  ab 01.05.2022  13,20 € (2.287,96 €)
 5  ab 01.09.2022  14,60 € (2.530,61 €)
 6  ab 01.05.2023  14,90 € (2.582,62 €)
 7  ab 01.12.2023  15,25 € (2.643,28 €)
     

 

gesetzlicher Pflegemindestlohn für Pflegefachkräfte 

Nr. Zeitraum Wert
 3  ab 01.05.2022  15,40 € (2.669,28 €)
 4  ab 01.09.2022  17,10 € (2.963,94 €)
 5  ab 01.05.2023  17,65 € (3.059,27 €)
 6  ab 01.12.2023  18,25 € (3.163,27 €)
     

Flächendeckender Tarfivertrag vor dem Scheitern

Die Gewerkschaften hatten große Hoffnungen: Ein flächendeckender Tarifvertrag im Bereich der Altenpflege sollte die Lohnungleichheiten in der Branche endlich beenden. Nun hat jedoch die Caritas und die Diakonie ihr Veto eingelegt.

Groß war er angekündigt und nun steht der geplante flächendeckende Tarifvertrag in Deutschland vor dem Aus.

Doch recht unerwartet stellten sich die Arbeitgeberseite der Caritas und der Diakonie gegen den Tarifvertrag. Somin kann ein Tarifvertrag, den ver.di mit einem Pflegeverband geschlossen hatte, nicht durch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für allgemeinverbindlich erklären lassen.

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Folgen

Somit ist nun völlig unklar, wie die unterschiedliche Lohnlandschaft im Bereich der Altenpflege einheitlicher werden soll. 

Rückblick

Die Gewerkschaft Ver.di und der Arbeitgeberverband BVAP hatten den Tarifvertrag im September ausgehandelt. Ziel war es, eine Erhöhung der Einkommen auf bis zu 18,50 Euro für examinierte Altenpflegekräfte ab Januar 2023 umzusetzen.

Es war das Bestreben von Ver.di, den abgeschlossenen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären zu lassen.

Voraussetzungen

Laut der aktuellen Gesetzgebung, müssen die Caritas und Diakonie, ihr Zustimmung geben, da diese einen Groteil der Pflegekräfte beschäftigen.

Die Frage Warum

Es stellt sich nun die Frage, warum der flächendeckende Tarfivertrag durch Caritas und Diakonie abgelehnt wurde.

Diakonie und Caritas gehören ohnehin schon zu den Arbeitgebern, welche führend in der Vergütung ihrer Mitarbeiter in der Pflege sind. Somit ist es nicht verwunderlich, dass diese wenig Interesse daran haben, dass auch alle anderen Arbeitgeber die gleichen Löhne, wie sie eben selber, zahlen können. Was sollte auch der Anreiz für die Caritas und Diakonie sein, einen existenziellen Voreil im Kampf um die Pflegekräfte aus der Hand zu geben?

DER FILM „UMSCHULUNG ZUR PFLEGEFACHKRAFT“

Im Rahmen der bundesweiten Informations- und Öffentlichkeitskampagne zu den neuen Pflegeausbildungen „Mach Karriere als Mensch!“ soll ein 30-sekündiger Film zum Thema „Umschulung zur Pflegefachkraft“ entstehen. Dieser soll unterschiedliche Facetten aus dem Arbeitsalltag dreier Umschülerinnen und Umschüler zeigen. Der Film soll potentiellen Auszubildenden einen Eindruck in das verantwortungsvolle Tätigkeitsfeld von Pflegefachkräften geben und Lust auf eine Umschulung zur Pflegefachkraft machen.

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WER WIRD GESUCHT?

Für den Film suchen wir Umschülerinnen und Umschüler in jedem Alter, die in den Versor-gungsbereichen Pflegeheim, Krankenhaus oder ambulante Pflege arbeiten und ihre Umschu-lung im Jahr 2020 begonnen haben. Wichtig ist, dass Sie Lust darauf haben, vor der Kamera zu agieren. Zusätzlich muss natürlich auch Ihr Arbeitgeber damit einverstanden sein, dass wir Sie während der Arbeit mit der Kamera in Ihrer Einrichtung begleiten. Selbstverständlich unter Einhaltung aller Corona-Schutzmaßnahmen. Der voraussichtliche Drehzeitraum ist die Woche vom 22.–28. März 2021.

UND WO IST DAS DANN ZU SEHEN?

Der Film wird auf pflegeausbildung.net, auf YouTube, Facebook und Instagramzu sehen sein. Außerdem wird er auf Veranstaltungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie für die Arbeit des „Beratungsteams Pflegeausbildung“ genutzt. Zudem planen wir begleitendes Fotomaterial, das parallel am Dre htag erstellt wird. Das Material wird dann ebenfalls für die oben genannten Zwecke genutzt.

WIE KANN MAN SICH BEWERBEN?

Bevor wir loslegen, wollen wir Sie und Ihre Arbeit in der Pflege besser kennenlernen. Bitte schicken Sie uns dafür bis zum 17.02.2020 ein kurzes Handyvideo an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..Für Ihr Bewerbungsvideo reichen uns ein paar Sätze zu Ihnen und zu Ihrem Job – sehr gerne auch bereits in Ihrem Arbeitsumfeld. Das hilft bei der späteren Auswahl für den Film.

Link: file:///C:/Users/MEINPC~1/AppData/Local/Temp/BMFSFJ_Ausschreibung_Umsch%C3%BCler.pdf

Neuer Urlaubsanspruch für Pflegekräfte

Aufgrund der 4. Pflegearbeitsbedingungenverordnung (PflegearbbV) hat der Gesetzgeber einen neuen Mindesturlaub für Pflegekräfte eingeführt. Bisher betrug der Mindesturlaub für alle Arbeitnehmer 4 Wochen. Ab 2020 sollen in der Pflege bezogen auf eine 5 Tagewoche nun zusätzliche 5 Urlaubstage und ab 2021 ein weiterer Urlaubstag, also  zusätzlich 6 Tage, gewährt werden.

Berücksichtigt werden die Mitarbeiter, für die auch der Pflegemindestlohn gilt.

Für je nachdem, wie viele Tage man in der Pflege beschäftigt ist, ergibt sich hieraus folgender Gesamturlaub:

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1 Tage Woche = 5,2 Tage
2 Tage Woche = 10,4 Tage
3 Tage Woche = 15,6 Tage
4 Tage Woche = 20,8 Tage
5 Tage Woche = 26 Tage
6 Tage Woche = 32 Tage

Unklar ist noch, was nun mit dem Bruchteil vom Urlaubsanspruch geschehen soll. Klar ist jedoch, dass dieser weder auf- noch abzurunden ist. Insofern ist dieser in Stunden umzurechnen.

Die Berechnungsformel hierfür lautet:

Tgl. Arbeitszeit * 60 Min * Bruchteil
(6 Std. *60 Min * 0,2 = 72 Minuten Urlaubsanspruch)

Arbeitshilfe zur Berechnung des Urlaubsanspruchs:

 Resturlaubsberechnung

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Lohnsteigerungen in 2021 in der Pflege

Die Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Vierte Pflegearbeitsbedingungenverordnung) wurde am 28.04.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ab dem 1. September 2021 gelten bundeseinheitliche Regelungen (Ost-West-Angleichung).

Die Pflegekommission hat darüber hinaus zum ersten Mal auch einen Pflegemindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte (ab 01.04.2021) und für Pflegefachkräfte (ab 01.07.2021) festgelegt.

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Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2021?

  • Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn: 9,50 Euro
  • Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn: 9,60 Euro



Wie hoch ist der neue gesetzliche Pflegemindestlohn 2021?

  • Vom 01. April 2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn: 11,50 Euro (Ost)
  • Vom 01. April 2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn: 11,80 Euro (West)

Machen wir uns auf!