Das solltest du wissen

Es gibt wohl kaum einen anderen Bereich, in dem sich in den letzten Jahren so viel verändert hat wie in der Pflege. Damit einhergehend sind unzählige Veränderungen, die uns im Alltag vor viele Herausforderungen stellen. Unter der Rubrik "Das solltest du wissen" stelle ich die eine oder andere wichtige Neuerung vor. 

Wohngeld-Plus-Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft getreten

Am 1. Januar 2023 ist das neue Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten. Damit steigt nicht nur der monatliche Zuschuss, sondern auch der Kreis der anspruchsberechtigten Personen. Durch die Wohngeldreform sollen jetzt zwei Millionen Haushalte dauerhaft unterstützt werden. Hierzu gehören auch auch deutlich mehr Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen. Somit können ab 2023 etwa 4,5 Mio. Menschen durchschnittlich 370 Euro Wohngeld monatlich beziehen.

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Das bedeutet eine Verdreifachung der anspruchsberechtigten Personen und eine Verdoppelung der monatlichen Gelder.

Das Wohngeld-Plus-Gesetz enthält zudem eine Heizkosten- und Klimakomponente zum Ausgleich der Mehrkosten.
Am Ende sollen etwa 1,4 Millionen Haushalte erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten - bisher waren es etwa 600.000 Haushalte. Des Weiteren erhöht sich der Wohngeldbetrag von etwa 180 Euro auf rund 370 Euro monatlich. Die Zahl der Pflegeheimbewohner, die Wohngeld beziehen können, wird sich dadurch ebenfalls erhöhen. Die Eigenanteile der anspruchsberechtigten Pflegebedürftigen werden sich voraussichtlich verringern.

Voraussetzung für den Erhalt des Wohngelds ist die vorherige Beantragung durch die pflegebedürftige Person. Ebenfalls ist es möglich, dass Pflegeheime auf Bitten der Bewohner die Anträge auf Wohngeld stellvertretend stellen. Hierdurch ist für die Einrichtungen mit einem erhöhten bürokratischen Aufwand zu rechnen.
Bedauerlicherweise ist das Gesetz nicht dazu geeignet, die notwendige schnelle und unbürokratische Entlastung von den gestiegenen Energiepreisen für die Einrichtungen zu gewährleisten. Auch ist zu berücksichtigen, dass die überwiegende Mehrzahl der Bewohner zudem die Voraussetzungen nicht erfüllen.

Modellprogramm zur Personalbemessung in der Altenpflege gestartet - 21.01.2023

Zur Unterstützung der Implementierung des Personalbemessungsverfahrens gibt es die Vorgabe des Gesetzgebers ein Modellprogramm durchzuführen. Ziel ist soll es sein,  auf Grundlage des neuen Personalbemessungsinstruments einen bedarfsgerechten Personaleinsatz zu erproben und den genauen Personaleinsatz je nach Qualifikation des Personals am individuellen Pflegebedarf der jeweiligen Bewohner der Einrichtungen auszurichten.

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Der Auftrag zur Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen wurde m Rahmen eines aufwändigen europaweiten Verfahrens vergeben. Dieses beinhaltete zwei Lose. In Los 1 sind die Entwicklung eines Konzepts für einen qualifikationsorientierten Personaleinsatz in der stationären Langzeitpflege und begleitende Maßnahmen der Organisations- und Personalentwicklung sowie der Digitalisierung und des Technikeinsatzes Gegenstand. Hierfür erhalten die teilnehmenden Pflegeeinrichtungen eine entsprechende Ausstattung mit Personal.

In Los 2 wird begleitend eine Evaluation des in Los 1 entwickelten Konzepts erfolgen. Im Anschluss wird auf Grundlage der Evaluation eine Grundlage für die Weiterentwicklung des Personalbemessungssystems erarbeitet.

Leider ist es bei der Vergabe zu erheblichen Verzögerungen gekommen. Ursprünglich war die Vergabe im 1. und 2. Quartal 2022 geplant, tatsächlich sind die Zuschläge jedoch erst im 4. Quartal erteilt worden. Somit werden zu Beginn der Umsetzung der Personalbemessung in den vollstationären Einrichtungen noch keine Ergebnisse vorliegen. Das erste Los wurde an ein Konsortium aus Universität Bremen, contec - Gesellschaft für Organisationsentwicklung mbH und Hochschule Bremen vergeben. Die Vergabe des Los 2 erfolgte an eine Bietergemeinschaft bestehend aus der Universität Bremen und dem aQua-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH.

Der Auftragnehmer muss zur Erprobung des Konzeptes etwa 20 bis 30 geeignete vollstationäre Einrichtungen dem Auftragnehmer (GKV-SV) zur Auswahl vorschlagen. Bei der Auswahl müssen die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Länder, unterschiedliche Einrichtungsgrößen und die unterschiedlichen Trägerarten berücksichtigt werden.

Bonus für Pflegekräfte (10.07.2022)

Mitarbeiter in der Pflege sorgen mit ihrem Einsatz dafür, dass die Pandemie gut bewältigt werden konnte. Hierfür möchte sich die Bundesregierung erneut mit einer Prämie bedanken. Für diesen Dank wird insgesamt eine Milliarde Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt. Zudem wird die Steuerfreiheit für die Bonuszahlungen auf 4.000 Euro angehoben. Bis zu dieser Höhe sind die Prämien dann auch sozialabgabenfrei.

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Bonuszahlung für Kliniken

Krankenhäuser, in denen 2021 mehr als zehn Corona-Patienten länger als 48 Stunden beatmet wurden, bekommen 500 Millionen zur Einmalzahlung für ihre Beschäftigten.

Bis zu 550 Euro in der Altenpflege

Mit weiteren 500 Millionen Euro wird der Pflegebonus für die Arbeitnehmer in der Altenpflege finanziert. Bedingung ist, dass die Beschäftigten zwischen November 2020 und Ende Juni 2022 mindestens drei Monate in der Pflege gearbeitet haben. Ausgezahlt wird der Bonus von dem Arbeitgeber, bei dem man am 30. Juni 2022 beschäftigt ist.

Die Auszahlung soll bis spätestens 31. Dezember 2022 in folgender Höhe ausgezahlt werden:

  • vollzeitbeschäftigte Pflegefachkräfte bis zu 550 Euro
  • Personal, das mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit in der direkten Pflege / Betreuung tätig ist (zum Beispiel in Verwaltung, Haustechnik, Küche) bis zu 370 Euro
  • Azubis bis zu 330 Euro
  • Helfer im Freiwilligendienst oder im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) etwa 60 Euro
  • sonstige Beschäftigte bis zu 190 Euro

Die Bundesländer und Pflegeeinrichtungen können den Corona-Pflegebonus erhöhen.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bonus-fuer-die-pflege-2021574

Neuer Mindestlohn (05.05.2022)

5. Pflegearbeitsbedingungenverordnung tritt zum 1. Mai 2022 in Kraft.

Die Pflegekommission hat wieder gezeigt, dass sie in der Lage ist gute Ergebnissen für die Pflegekräfte und die Unternehmen zu erreichen. Mit dem Ergebnis wurde erneut eine tragfähige Grundlage für einen attraktiven Pflegearbeitsmarkt in den kommenden Jahren gelegt.

Bis Dezember 2023 steigt der Mindestlohn wie folgt:

  • für ungelernte Pflegehilfskräfte auf 14,15 Euro,
  • für einjährige gelernte Pflegehilfskräfte auf 15,25 Euro und
  • für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro.

Zudem erhöht sich der Mindesturlaub bereits zum 1. Januar 2023 auf 29 Tage.

Fragen und Antworten zum Pflegebonus (29.04.2022)

Quelle: https://
www.bundesgesundheitsministerium.de/
coronavirus/faq-pflegebonus.html

Pflegemindestlohn steigt in drei Stufen bis 2024

Die Pflegemindestlohnkommission eine Festlegung für die Entwicklung des Pflegemindestlohns beschlossen.

Das gibt Arbeitgebern Planungssicherheit über einen Zeitraum von zwei Jahren. Künftig verdienen Vollzeitfachkräfte zum Einstieg mindestens über 3.000 Euro.

Wirklich Sinn macht das Ganze jeodch nicht, denn ab dem 1.September 2022 sind alle Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ihren Beschäftigten eine tarifliche Entlohnung zu zahlen, somit ist eine Mindestlohnregelung
in der Pflege bedeutungslos.

Länder-Widerstand gegen Impfpflicht für Pflegekräfte und medizinisches Personal (23.01.2022)

In der Politk macht sich die Angst vor Personalverlust breit und so führt wohl der neue Impfstoff dazu, dass die längst beschlossene Impfpflicht in Heimen und Kliniken wohl doch verzögert werden könnte.

So pledieren mittlerweile mehrere Bundesländer dafür, die Impflicht zu verschieben oder gar mit der allgemeinen Impflicht zu kombinieren.

Auch steht die Politik vor dem Problem, dass die Gesundheitsämter wohl kaum in der Lage sein werden, die Flut an Meldungen zum ungeimpften Personal kurzfristig zu verarbeiten.

Aus diesem Grund wird gefordert, dass Karl Lauterbach unverzüglich nachbessert.

Quelle: Der Tagesspiegel

Neuer Mindestlohn (22.01.2022)

Die Erhöhung des Mindestlohns war eines der wessentlichen Themen im Wahlkampf der SPD. Aus dem aktuellen Gesetzentwurf geht nun hervor, dass dieser zum 1. Oktober umgesetzt werden und auf zwölf Euro steigen soll.

Somit sollen ab dem 1. Oktober rund 6,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Gehalt erhalten. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums zum gesetzlichen Mindestlohn hervor.

Derzeit beläuft sich der Mindestlohn auf 10,45 Euro die Stunden.

Am Ende steht die Frage im Raum, ist das Ganz durch die Pflegebedürftigen noch zu finanzieren, zumal zum 01.09.2022 die Tariftreueregelung in Kraft tritt und auch diese Mehrbelastung im Bereich der Personalkosten auf die Kunden umgelegt werden muss.

DIe zum 01. Januar 2022 in Kraft getretenen Zuschüsse im stationären Bereich sowie die Anhebung der Pflegesachleistungen im ambulanten Bereich war zwar gut gemeint, werden wohl aber kaum ausreichen, um die nun anstehenden Mehrbelastungen wieder aufzufangen.

Mit der richtigen Werbung zum Erfolg

Aus eigener Erfahrung weiß ich nur zu gut, dass die richtige oder falsche Werbung Deinen Weg zum Erfolg maßgeblich beeinflusst.

Nach wie unterschätzen viele Unternehmen, die Kraft der richtigen Werbung und denke, dass es mit einem Flyer, der richtigen Autowerbung oder mal einer Stellenanzeige getan ist. Hier kann ich jedoch nur sagen: "Weit gefehlt".

Richtige Werbung ist weit mehr als das. richtige Werbung bedeutet, etwas von der eigenen Persönlichkeit preis zu geben, sich ein Stück in die Öffentlichkeit zu begeben, sich für nichts zu schade zu sein und seiner Konkurrenz immer ein Stück voraus zu sein. Nun ist jedoch nicht jeder dafür gemacht, sich in den Mittelpunkt zu stellen und sich öffentlich zur Schau zu stellen. Grundsätzlich ist dies auch vollkommen in Ordnung, es wäre jedoch sträflich, die eigene Schwäche nicht durch eigene Mitarbeiter oder externe Hilfe zu kompensieren.

Hast du Deinen Bedarf erkannt, weißt aber nicht wie du Dich durch richtige Werbung von deinen Mitbewerbern abheben sollst, dann kontaktiere mich. Ich unterstütze Dich gerne.

DER FILM „UMSCHULUNG ZUR PFLEGEFACHKRAFT"

Im Rahmen der bundesweiten Informations- und Öffentlichkeitskampagne zu den neuen Pflegeausbildungen „Mach Karriere als Mensch!“ soll ein 30-sekündiger Film zum Thema „Umschulung zur Pflegefachkraft“ entstehen. Dieser soll unterschiedliche Facetten aus dem Arbeitsalltag dreier Umschülerinnen und Umschüler zeigen. Der Film soll potentiellen Auszubildenden einen Eindruck in das verantwortungsvolle Tätigkeitsfeld von Pflegefachkräften geben und Lust auf eine Umschulung zur Pflegefachkraft machen.

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